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Weißer Ring fordert besseren Opferschutz im Strafverfahren
Bundesvorstand der größten deutschen Opferschutzorganisation tagte in Potsdam

Mainz (ots)

Im Vorfeld des Tages der Kriminalitätsopfer am 22.
März diskutierte der Vorstand der bundesweiten Opferhilfsorganisation
Weißer Ring in Potsdam aktuelle Fragen des Opferschutzes. Die
Stärkung der Persönlichkeitsrechte der Geschädigten im Strafverfahren
sei ebenso zwingend notwendig wie deutliche Verbesserungen bei der
Schadenswiedergutmachung.
Es sei den Opfern nicht länger zuzumuten, zur Durchsetzung ihrer
zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche in aller
Regel einen zweiten Prozessweg bestreiten zu müssen. Der Vorstand des
Weißen Rings fordert deshalb die Gerichte nachdrücklich auf, die
Ansprüche der Opfer über das im Strafgesetzbuch verankerte
Adhäsionsverfahren bereits im Strafprozess sicherzustellen.
Der Landesbeauftragte des Weißen Rings für Brandenburg,
Polizeipräsident a. D. Jürgen Lüth, kritisierte die geltenden
Regelungen bei der Zuordnung eines vom Staat bezahlten
Rechtsbeistandes für schwer betroffene Opferzeugen. Völlig
unverständlich sei, dass davon vollendete Tötungsdelikte
ausgeschlossen sind. Gerade bei Tötungsdelikten mit sexuellem
Hintergrund bestehe in aller Regel ein ganz erhebliches Bedürfnis für
die am Prozess teilnehmenden Hinterbliebenen, dass die
Persönlichkeitsrechte des getöteten Opfers geachtet werden.
Pressesprecher: 
Helmut K. Rüster
Tel. 06131/ 83 03 38 
Fax  06131/ 83 03 45
Weberstraße 16
55130 Mainz 
wr-online: www.weisser-ring.de
E-Mail:  info@weisser-ring.de

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