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Mehr Rechte für die Opfer von Kriminalität
Vermittlungsausschuss verbessert Opferrechtsreformgesetz

Mainz (ots)

Ein großer Erfolg für die Sache der Opfer: Der
Vermittlungsausschuss nahm wesentliche Rechte für
Kriminalitäts-Opfer auf, die das im März vom Bundestag
verabschiedete Gesetzeswerk noch nicht enthielt und hat damit
zentralen Forderungen des WEISSEN RINGS Rechnung getragen. "Dass das
Opferrechtsreformgesetz nun doch eine echte Reform für die
Betroffenen wird, bestätigt den WEISSEN RING in der Beharrlichkeit,
mit der er allen Verantwortlichen immer wieder die Erfordernisse der
Opfer vor Augen geführt hat", erklärt Dr. Wolf Weber, Vorsitzender
der bundesweiten Opferschutzorganisation.
Zuletzt hatte der WEISSE RING noch einmal eindringlich an die
Arbeitsgruppe appelliert, die das Reformgesetz für die Beratung im
Vermittlungsausschuss vorbereitete und den Mitgliedern noch einmal
seine wesentlichen Forderungen vorgelegt. Am 5. Mai billigte der
Vermittlungsausschuss die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, deren Leiter
Siegfried Kauder auch Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des
WEISSEN RINGS ist. Die Entscheidung des Bundestages wird im Juni
erwartet. Das Gesetz würde dann im September in Kraft treten.
Ein besonderer Erfolg ist die vom WEISSEN RING immer wieder
geforderte Neuregelung des Adhäsionsverfahrens, durch die in Zukunft
die Schmerzensgeldansprüche des Opfers im Strafverfahren gegen den
Täter mitentschieden werden müssen. Ablehnen kann der Richter dies
nur dann, wenn der Antrag unzulässig oder unbegründet ist, erläutert
Walter Schwab, Referatsleiter für Opferhilfe und Strafrecht beim
WEISSEN RING.
Erleichterung gilt der Tatsache, dass der Opferanwalt auf
Staatskosten künftig auch Hinterbliebenen zusteht. Diese Ergänzung zu
den bisherigen Opfergruppen hatte das im März verabschiedete Gesetz
neu eingeführt. Aus fiskalischen Gründen hatte der Bundesrat die
Ausdehnung des Opferanwaltes auf die Hinterbliebenen allerdings
abgelehnt.
"Wir haben noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass für
Betroffene, etwa die Eltern eines missbrauchten und ermordeten Kindes
die Verweigerung eines Opferanwaltes nicht nachvollziehbar ist",
erklärt Schwab.
Lob erntet der Vermittlungsausschuss auch für seine Entscheidung
zur Weitergabe der Videoaufzeichnungen von Zeugenvernehmungen. Denn
auch hier entspricht die Regelung nun weitgehend den Forderungen des
WEISSEN RINGS: Die Bildaufzeichnungen dürfen nur mit Zustimmung des
Zeugen weitergegeben werden. Widerspricht er der Weitergabe - etwa,
weil er befürchtet, der Verteidiger könnte dem Täter die Aufnahme zur
Ansicht überlassen - dann wird lediglich ein schriftliches Protokoll
der Aufnahme zur Verfügung gestellt.
Letztlich ist es auch gelungen, den § 4 des Gewaltschutzgesetzes
in den Katalog der Nebenklagedelikte (§ 395 stop) aufzunehmen: "Viele
für das Gewaltschutzgesetz relevante Fälle sind bisher nicht ohne
weiteres unter die Katalogvorschriften zu fassen, obgleich sie für
die Betroffenen äußerst schwerwiegend sind", berichtet Schwab.
Künftig sind nun die Nebenklagebefugnis und damit auch die
Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu erlangen, gegeben.
Ein Wermutstropfen aus Sicht des WEISSEN RINGS: Der Opferanwalt im
Jugendstraf-verfahren ist leider noch nicht berücksichtigt.
Allerdings gibt es inzwischen Gesetzesinitiativen von Bundesregierung
und Bundesrat, die dieses Ziel zum Inhalt haben. Auch dies ist auf
die Beharrlichkeit zurückzuführen, mit der der WEISSE RING seine
Forderungen zum Schutz der Kriminalitätsopfer verfolgt.
Pressesprecher:
Helmut K. Rüster  
Tel.: 06131/ 83 03 38 
Fax:  06131/ 83 03 45  
wr-online: www.weisser-ring.de
e-mail:  info@weisser-ring.de
Weberstraße 16
55130 Mainz
Besten Dank für Ihre Unterstützung. Belegexemplar erbeten.

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