Befristet Beschäftigte bei der Bundesagentur für Arbeit in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Nürnberg (ots)
In den vergangenen Tagen wurde in den Medien kritisch darüber berichtet, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Arbeitsgemeinschaften verbiete, weiterhin befristete Arbeitskräfte einzustellen. Hierzu stellen wir folgendes fest:
Im letzten Jahr hat der Gesetzgeber der BA 4.000 zusätzliche unbefristete Stellen zugeteilt, damit die Arbeitgemeinschaften und Agenturen ihre Aufgaben im Bereich des SGB II auf einer stabileren Grundlage erfüllen können. Trotz dieser Stellenaufstockung hat sich die Anzahl der befristet Beschäftigten im Bereich der Grundsicherung - u.a. bedingt durch die dezentrale Entscheidungskompetenz zur Einstellung von befristetem Personal - im Laufe des Jahres nicht verringert.
Der Gesetzgeber wünscht sich nun berechtigterweise eine umfassende Transparenz darüber, wie viele Mitarbeiter in der Grundsicherung befristet beschäftigt sind und in welchen Bereichen dieses Personal eingesetzt wird. Die Bundesagentur kann diesen Wunsch des Gesetzgebers nachvollziehen, da das Personal im SGB II-Bereich aus dem Bundeshaushalt und damit von den Steuerzahlern finanziert wird. Sie unterstützt diese Intention und führt daher im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine bundesweite Abfrage durch.
Damit die Arbeitsgemeinschaften und Agenturen ihre Aufgaben im Sinne der Kunden erfüllen können, werden auf der Basis der Abfrage auch im Jahr 2008 zur Stabilisierung der Personalsituation weitere Stellen für Dauerbeschäftigte zur Verfügung gestellt werden.
Die Entscheidung, zum jetzigen Zeitpunkt bis zur Bewertung der Abfrageergebnisse im Dezember vorübergehend keine neuen befristeten Verträge abzuschließen, ist sachlich notwendig, um die Stabilität der benötigten Entscheidungsgrundlage nicht in Frage zu stellen.
Dies bedeutet nicht, dass generell keine befristeten Verträge begründet bzw. verlängert werden können. So werden z.B. bis zu einem Gesamtumfang von 5.000 Beschäftigungsmöglichkeiten zum 1.1.2008 Anschlussarbeitsverhältnisse begründet, für die in der 2. Jahreshälfte 2007 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales entsprechende Zusagen gemacht wurden.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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