Urteil zur Berücksichtigung von "Einmalzahlungen" wird zügig umgesetzt
Nürnberg (ots)
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung von Einmalzahlungen (zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) bei der Berechnung von Lohnersatzleistungen wird zügig umgesetzt. Hierauf haben der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Gerd Andres, und der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, Bernhard Jagoda, heute hingewiesen.
Das Bundesarbeitsministerium hat veranlasst, dass die Arbeitsämter schon einen Monat nach Bekanntgabe des Urteils durch vorläufige Entscheidungen der Arbeitsämter Einmalzahlungen bei Ansprüchen auf Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld berücksichtigen. Dem Kabinett wird schnellstmöglich eine entsprechende gesetzliche Regelung vorgeschlagen, die dann ab 2001 gelten soll.
Bis dahin entscheiden die Arbeitsämter wie folgt:
1. Für alle am 21. Juni 2000, dem Tag der Bekanntgabe der Verfassungsgerichtsentscheidung, noch nicht rechtskräftigen Altfälle wird das der Lohnersatzleistung zugrunde liegende Bemessungsentgelt rückwirkend (frühestens vom 1. Januar 1997 an) pauschal um zehn Prozent erhöht.
2. In Anlehnung an diese vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagene Pauschalierung für Altfälle werden auch die Bemessungsentgelte bei den laufenden Leistungsfällen und bei den bis zum Jahresende entstehenden Neufällen entsprechend erhöht.
Von dieser pauschalen Erhöhung, die bereits mit der Julizahlung erfolgen soll, profitieren zur Zeit etwa 1,7 Millionen Arbeitslose. Die Nachzahlungen für Altfälle erfolgen in der zweiten Jahreshälfte. Der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Gerd Andres, betonte: "Mit dieser zügig umgesetzten Regelung stellen das Bundesarbeitsministerium und die Bundesanstalt für Arbeit sicher, dass die Arbeitslosen bereits im August über die höheren Leistungen verfügen können und nicht bis zu einer gesetzlichen Neuregelung warten müssen."
Die Zahlungen stehen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Neuregelung, die das Bundesarbeitsministerium derzeit vorbereitet. Mit dem Gesetz soll nicht nur die pauschale Zahlung für die Übergangszeit geregelt werden. Ab dem 1. Januar 2001 werden Einmalzahlungen - wie laufendes Arbeitsentgelt - in jedem Einzelfall in die individuelle Leistungsberechung einbezogen. Der Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden, damit die Regelungen rechtzeitig zum 1. Januar 2001 in Kraft treten können.
Beispiele zu den Auswirkungen der Neuregelung:
Für einen Arbeitslosen (verheiratet, 1 Kind, Steuerklasse III) mit einem Bruttoarbeitsentgelt von 5.000 DM monatlich erhöht sich das monatliche Arbeitslosengeld von rd. 2.302 DM um 161 DM auf 2.463 DM.
Ein lediger Arbeitsloser (Steuerklasse I, ohne Kind) mit einem Bruttoarbeitsentgelt in Höhe von 3.500 DM monatlich, erhält statt bisher 1.317 DM künftig 1.410 DM monatlich (+ 93 DM).
Rückfragen bitte an:
Bundesanstalt für Arbeit
Herr Schütz
Tel.: (0911) 179 3725
Herr Mann
Tel.: 0911/1 79 3055
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