200.000. Existenzgründer in den neuen Ländern gefördert
Nürnberg (ots)
Dem 200.000. mit Überbrückungsgeld geförderten Existenzgründer in den neuen Ländern hat heute der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, Bernhard Jagoda, in Nürnberg die Förderzusage überreicht. Es handelt sich um eine Jungunternehmerin aus dem Arbeitsamtsbezirk Neubrandenburg, die sich mit dem Vertrieb von Solarzellen und Wärmepumpen selbstständig machen will. Daneben stellte Jagoda die Inhaberin einer Haushalts-Serviceagentur und einen Bäckermeister beispielhaft für viele erfolgreiche Existenzgründer in den neuen Ländern vor.
Jagoda betonte, gerade in den neuen Ländern sei die Förderung von Existenzgründern eine hervorragende Möglichkeit, die dort dringend benötigten neuen Arbeitsplätze zu schaffen. Die Arbeitsämter hätten durch ihre Beratungs- und Informationsmöglichkeiten sowie das finanzielle Förderspektrum, das auch Mittel des Europäischen Sozialfonds umfasse, einen erheblichen Anteil am Gründungsgeschehen. Sie seien mittlerweile nicht nur für abhängig Beschäftigte und etablierte Betriebe, sondern auch für neue Selbstständige eine gute Adresse. Neben Existenzgründerseminaren und sogenanntem "Coaching" (beratende Unterstützung) für Jungunternehmer gebe es auch Lohnkostenzuschüsse, wenn neu gegründete Unternehmen mit nicht mehr als fünf Beschäftigten zusätzlich Arbeitslose einstellten.
Hauptförderinstrument des Arbeitsamtes für Existenzgründer sei aber das Überbrückungsgeld das es seit 1986 gebe. Bundesweit seien bisher 700.000 Existenzgründungswillige mit fast acht Milliarden DM gefördert worden. In den neuen Ländern habe man für die 200.000 Existenzgründer 2,2 Milliarden DM aufgewendet.
Verbleibsstudien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hätten gezeigt, dass 70 Prozent der Geförderten drei Jahre nach der Gründung noch immer selbstständig seien, weitere fünf Prozent ihre Tätigkeit noch nebenberuflich ausübten, elf Prozent wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt und nur weitere elf Prozent wieder arbeitslos seien. Zusätzliche Arbeitsplätze entstünden durch die Neugründungen in den neuen Ländern sogar in stärkerem Umfang als in den alten. Nach drei Jahren beschäftigten 100 ostdeutsche Gründer 108 weitere Mitarbeiter, im Westen kämen 94 zusätzlich eingestellte Arbeitnehmer auf 100 Gründer. Das Überbrückungsgeld erweise sich somit als Paradebeispiel für gute Arbeitsmarktpolitik, stellte Jagoda fest.
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