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Arbeitsämter zahlen ab 1. August höhere Berufsausbildungsbeihilfe

Nürnberg (ots)

Ab 1. August erhalten Auszubildende eine höhere
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Die Bedarfssätze für den
Lebensunterhalt von Auszubildenden und Teilnehmern an
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und die Freibeträge bei der
Einkommensanrechnung werden damit im Rahmen des
Ausbildungsförderungsreformgesetzes pünktlich zum Beginn des neuen
Ausbildungsjahres angehoben.
Vor allem Auszubildende in den neuen Ländern profitieren von der
neuen Regelung. Bislang lagen dort die Bedarfssätze für den
Lebensunterhalt niedriger. Sie steigen jetzt auf West-Niveau . Bei
beruflicher Ausbildung liegt der Bedarfssatz nun bei monatlich 865
DM. Für Teilnehmer von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, die
auswärts untergebracht sind, wird ein Satz von 680 DM zugrunde
gelegt; für diejenigen, die zu Hause wohnen, sind es 375 DM.
Auch bei der Einkommensanrechnung gibt es Verbesserungen.
Grundsätzlich wird das eigene Einkommen des Auszubildenden und das
Einkommen der Eltern und des Ehegatten auf die Bedarfssätze für die
Ausbildung (wie z.B. Fahrkosten und Arbeitskleidung) und für den
Lebensunterhalt (Unterkunft und Verpflegung) angerechnet, soweit es
bestimmte Freibeträge übersteigt. Zukünftig wird dagegen das
Kindergeld beim Einkommen nicht mehr angerechnet. Bei Teilnehmern an
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen entfällt eine
Einkommensanrechnung ab 1. August ganz.
Die Arbeitsämter zahlen Berufsausbildungsbeihilfe, um eine
betriebliche oder überbetriebliche Ausbildung finanziell zu
ermöglichen. Im Jahr 2000 haben 99.000 Auszubildende und Teilnehmer
an berufsvorbereitenden Maßnahmen BAB erhalten; insgesamt hat die
Bundesanstalt für Arbeit 1,4 Milliarden DM dafür ausgegeben.
BAB wird für die gesamte Dauer der Ausbildung gezahlt. Wichtig
ist, dass der Antrag rechtzeitig, am besten vor Beginn der
Ausbildung, bei der Berufsberatung gestellt wird.
Nähere Informationen gibt es bei der Berufsberatung im Arbeitsamt.
________________________________________________
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
________________________________________________
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

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