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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Job-AQTIV-Gesetz tritt am 1. Januar 2002 in Kraft
Folge 5 von 6: Zeitarbeit wird erleichtert

Nürnberg (ots)

Arbeitgeber können ab 1.01.2002 Arbeitnehmer von
Zeitarbeitsfirmen bis zu zwei Jahren in ihrem Unternehmen
beschäftigen. Das Job-AQTIV-Gesetz verdoppelt die bisherige
Höchstgrenze von einem Jahr für die Überlassung von Leiharbeitnehmern
an dieselbe Firma. Allerdings gelten ab dem dreizehnten Monat der
Überlassung für Leiharbeitnehmer die gleichen Arbeitsbedingungen wie
für vergleichbare Beschäftigte des Entleih-Unternehmens
(einschließlich der Bezahlung).
Mit dieser Neuregelung im Job-AQTIV-Gesetz wird es für Unternehmen
noch einfacher, Zeitarbeitspersonal zu beschäftigen. Schon jetzt
greifen Arbeitgeber immer häufiger auf Leiharbeitnehmer zurück, um
kurzfristig Personalengpässe zu überbrücken. Zeitarbeit ist für viele
Arbeitslose auch eine Möglichkeit, einen Dauerarbeitsplatz bei einem
Entleih-Unternehmen zu finden.
In den letzten 5 Jahren ist die Zahl der Verleihbetriebe um mehr
als 50 Prozent auf über 12.000 gestiegen; die Zahl der
Leiharbeitnehmer hat sich auf mehr als 300.000 verdoppelt.
Hinweis:
Zum Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Erziehungszeiten wird die
Bundesanstalt für Arbeit in der nächsten Woche eine weitere
Presseinformation veröffentlichen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

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