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Leistungstabellen an Euro angepasst

Nürnberg (ots)

Ab 1. Januar 2002 ist für die Berechnung von
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld die vom
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erlassene
Leistungsentgeltverordnung 2002 maßgebend. Sie berücksichtigt die
Währungsumstellung auf Euro, die neue Lohnsteuertabelle 2002 sowie 
die maßgeblichen Beitragssätze zur Sozialversicherung.
Die ab Januar 2002 geltenden Euro-Leistungssätze sind teilweise
höher, teilweise geringfügig niedriger als nach der
Leistungsentgeltverordnung 2001. Um Nachteile bei der Euro-Umstellung
zu vermeiden, enthält die Leistungsentgeltverordnung 2002 eine
Besitzstandsregelung. Leistungsempfänger, deren Anspruch vor dem 1.
Januar 2002 entstanden ist und niedriger ausfallen würde, erhalten
die Leistung in der bisherigen Höhe (umgerechnet in Euro)
weitergezahlt.
Von der Umstellung auf die neue Leistungsentgeltverordnung sind
ca. 3,2 Millionen Leistungsbezieher betroffen, die im Januar über die
neue Leistungshöhe schriftlich informiert werden.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

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