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Mehr schwerbehinderte Menschen untergebracht - Arbeitgeber-Pflichtquote 2000 aber wieder nicht erfüllt

Nürnberg (ots)

Das besondere Engagement der Arbeitsämter für die
berufliche Integration schwerbehinderter Menschen hat sich auch im
vergangenen Jahr ausgezahlt: 52.800 schwerbehinderte Menschen konnten
in Arbeit gebracht werden, 1.200 (gut zwei Prozent) mehr als im Jahr
zuvor, 11.100 (knapp 27 Prozent) mehr als 1999. Mit dem
"Aktionsprogramm Berufliche Integration Schwerbehinderter" (ABIS)
leistet die BA ihren Beitrag zu dem politischen Ziel, die Zahl der
arbeitslosen schwerbehinderten Menschen innerhalb von drei Jahren bis
zum Oktober dieses Jahres um 50.000 auf 142.000 zu verringern. Im
Dezember 2001 waren noch 164.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos
gemeldet, 13.600 weniger als ein Jahr zuvor - eine Entwicklung, die
sich positiv von der Entwicklung der allgemeinen Arbeitslosigkeit
abhebt.
Die Senkung der Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen
bleibt auch im laufenden Jahr geschäftspolitischer Schwerpunkt der
BA. Unterstützung erwartet die BA nicht zuletzt in Folge der
Zusammenarbeit mit den inzwischen in allen Arbeitsamtsbezirken
aufgebauten Integrationsfachdiensten. Dort können mittlerweile für
schwerbehinderte Menschen individuelle Integrationsstrategien
entwickelt und umgesetzt werden. Die Dienste stehen auch
interessierten Arbeitgebern als Ansprechpartner in allen Fragen zur
Verfügung, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu
tun haben.
Die BA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Betriebe
im Jahr 2000 (die Daten für 2001 liegen erst im Herbst dieses Jahres
vor) zu wenige schwerbehinderte Menschen beschäftigt haben. Die
privaten Arbeitgeber erreichten eine Beschäftigungsquote
schwerbehinderter Menschen von 3,3 Prozent, die öffentlichen
Arbeitgeber von 5,2 Prozent. Die gesetzlich vorgeschriebene
Pflichtquote betrug im Jahr 2000 noch 6 Prozent. Insgesamt blieben
somit über 550.000 Pflichtarbeits-Plätze unbesetzt. Für jeden nicht
besetzten Pflichtarbeitsplatz musste  der Arbeitgeber pro Monat 200
DM (entspricht 102,26 EUR) Ausgleichsabgabe zahlen.
Ab 1. Januar 2001 beträgt die Pflichtquote nur noch fünf Prozent.
Beschäftigungspflichtig sind Arbeitgeber erst, wenn sie über
mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen. Die Höhe der für jeden nicht
besetzten Pflichtarbeitsplatz monatlich zu zahlenden Ausgleichsabgabe
hängt davon ab, in welchem Umfang der Arbeitgeber seine
Beschäftigungsverpflichtung erfüllt: Erreicht der Arbeitgeber eine
Beschäftigungsquote von mindestens drei Prozent, beträgt die
Ausgleichsabgabe 105 EUR, für Arbeitgeber mit einer
Beschäftigungsquote von zwei Prozent bis weniger als drei Prozent
beträgt die Ausgleichsabgabe 180 EUR, für Arbeitgeber mit einer
Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent steigt die
Ausgleichsabgabe auf 260 EUR. Für Arbeitgeber mit weniger als 60
Arbeitsplätzen gelten günstigere Sonderregelungen.
Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit (BA), Bernhard Jagoda,
hat erneut alle Arbeitgeber aufgefordert, der gesetzlichen
Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mehr als
bisher nachzukommen und bei der Besetzung freier Stellen vorrangig zu
prüfen, ob schwerbehinderte Menschen dafür berücksichtigt werden
können. Hierzu sei es nötig, mit den Arbeitsämtern und
Integrationsfachdiensten eng zusammenzuarbeiten. Nur so könne auch
der bis Oktober diesen Jahres noch notwendige Abbau der Zahl
arbeitsloser schwerbehinderter Menschen erreicht und damit vermieden
werden, dass die Pflichtquote ab dem nächsten Jahr wieder auf sechs
Prozent steige, wie es das Gesetz vorsehe.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

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