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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Am Mittwoch hat der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit (BA) folgenden Beschluss gefasst: Zusammenfassung

Nürnburg (ots)

   1.Der Vorstand hat den Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) und
der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Er fordert rückhaltlose
Aufklärung.
2.Der Vorstand beschließt Sofortmaßnahmen, die als oberste
Priorität die Wahrhaftigkeit der Vermittlungsstatistik der BA
eindeutig und transparent sicher stellen. Dazu wird die interne
Revision neben dem Präsidenten sofort dem Vorstand unterstellt und
den alternierenden Vorsitzenden unmittelbar berichten. Weitere
personelle und organisatorische Schlussfolgerungen bleiben
vorbehalten.
3.Die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der BA muss auf den  
   Prüfstand. Oberste Priorität muss dabei eindeutig auf der Stärkung
der Vermittlungskompetenz der Gesamtorganisation liegen, insbesondere
auf der Ausführung der Vermittlungsoffensive.
4.Dazu bildet der Vorstand eine Arbeitsgruppe unter Hinzuziehung
externen Sachverstandes.
5.Zur Wahrung seiner geschäftsleitenden Befugnisse ist der
Vorstand auf zeitnahe und lückenlose Informationen durch die
Verwaltung angewiesen. Er ordnet an, künftig    über auftretende
Unregelmäßigkeiten bei wichtigen geschäftspolitischen Prozessen
unverzüglich unterrichtet zu werden.
6.Der Vorstand verkennt nicht, dass es in der BA viele
hochmotivierte Mitarbeiter gibt, auf deren Engagement für die
Verbesserung der Vermittlung er auch weiterhin zählt.
Beschluss des Vorstands
Der Vorstand nimmt den Bericht des Präsidenten über den "Entwurf
einer Mitteilung des BRH über die Prüfung der Grundlagen und
Aussagekraft der Vermittlungsstatistik der Abteilung
Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung" und die Stellungnahme des
Präsidenten hierzu sowie einen vom Bundesministerium für Arbeit und
Sozialordnung an die Bundesanstalt für Arbeit (BA) gerichteten
Fragenkatalog und die Antworten des Präsidenten dazu zur Kenntnis.
Der Vorstand missbilligt auf das Schärfste alle Verfahrensweisen, die
im Bereich der Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung zu Zweifeln an
der Aussagekraft der Vermittlungsstatistik geführt haben, das Ansehen
der BA und das Engagement motivierter Mitarbeiter beschädigen. Der
Vorstand hält eine schnelle, umfassende und rückhaltlose Aufklärung
aller Vorwürfe, die sofortige Beseitigung der festgestellten
Fehlerquellen und ggf. Maßnahmen der Dienstaufsicht für dringend
erforderlich. Er hält die vom Präsidenten bereits eingeleitete
Prüfung der Vermittlungsstatistik durch die Innenrevision in 10
Arbeitsämtern für geboten und begrüßt die Absicht des BRH, in
weiteren 20 Arbeitsämtern entsprechende Prüfungen durchzuführen.
Zur Begleitung und Auswertung der weiteren Prüfungen, die sich auf
alle zentralen geschäftspolitischen Prozesse (Aufbau- und
Ablauforganisation) erstrecken, setzt der Vorstand eine aus
Vertretern der drei Bänke zusammengesetzte Arbeitsgruppe - unter
Hinzuziehung externen Sachverstandes - ein und beauftragt die
Verwaltung, alle weiteren Schritte unmittelbar mit der Arbeitsgruppe
abzustimmen. Daneben erhält die Arbeitsgruppe den Auftrag,
Schlussfolgerungen aus den Prüfungen der Innenrevision und des BRH
sowie ein neues Konzept zur statistischen Erfassung und Darstellung
der Arbeitsvermittlungen einschließlich der Umsetzung in den
Arbeitsämtern vorzulegen, das neben den Vermittlungen im engeren
Sinne (Auswahl und Vorschlag von Bewerbern) durch die BA auch die
Mitwirkung der BA an weiteren Vermittlungsvorgängen erfasst. Der
Vorstand beauftragt die Verwaltung, hierzu schnellstmöglich
Vorschläge vorzulegen und dabei eindeutig zwischen Vermittlungen in
den 1. Arbeitsmarkt ohne Förderung, Vermittlungen in den 1.
Arbeitsmarkt mit Förderung und solche in den 2. Arbeitsmarkt zu
differenzieren.
Als Sofortmaßnahmen beschließt der Vorstand, die Fachaufsicht für
die Vermittlung in den Arbeitsämtern und Landesarbeitsämtern zu
verstärken, indem
  • in den Arbeitsämtern im Rahmen der Fachaufsicht regelmäßige Stichproben der dokumentierten Stellen- und Bewerberangebote durchgeführt werden,
  • die Löschung der Stellenangebote bis auf weiteres ausgesetzt wird,
  • von den Landesarbeitsämtern bis auf weiteres pro Monat 10.000 Vermittlungen (entspricht ca. 5 Prozent der Gesamtzahl der Vermittlungen) durch die Fachaufsicht überprüft werden und
  • die Landesarbeitsämter schnellstmöglich Zugriff auf die Vermittlungsdaten der Arbeitsämter erhalten, um auf dieser Grundlage die Fachaufsicht deutlich zu verstärken.
Zugleich beschließt der Vorstand, dass bis auf weiteres die
Innenrevision unmittelbar dem Präsidenten und dem Vorstand berichtet.
Zur Wahrnehmung seiner geschäftsleitenden Befugnisse ist der
Vorstand auf zeitnahe und lückenlose Information durch die Verwaltung
angewiesen. Er erwartet, künftig über auftretende Unregelmäßigkeiten
bei wichtigen geschäftspolitischen Prozessen unverzüglich
unterrichtet zu werden.
Der Vorstand stellt fest, dass eine rasche und auf nachhaltige
Integration ausgerichtete Arbeitsvermittlung die wichtigste
Dienstleistung der Bundesanstalt für Arbeit zur Verringerung der
Arbeitslosigkeit und zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs der
Wirtschaft ist. Er fordert deshalb alle Mitarbeiter auf, ungeachtet
der festgestellten Defizite und ihrer wirksamen Aufklärung, die vom
Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit beschlossene
Vermittlungsoffensive und die von der Selbstverwaltung beschlossenen
quantitativen und qualitativen Maßstäbe sowie die mit dem
Job-Aqtiv-Gesetz gesetzlich eingeleitete Umstrukturierung des
Vermittlungsprozesses (wie z.B. Profiling und
Eingliederungsvereinbarung) mit aller Kraft und Engagement
umzusetzen. Gerade wegen der sich erneut verschlechternden
Arbeitsmarktlage ist eine qualitative Verbesserung des
Vermittlungsprozesses nicht nur eine Herausforderung für alle
Mitarbeiter der BA, sondern hat oberste geschäftspolitische
Priorität. Der Vorstand beauftragt den Präsidenten, dies gegenüber
Führungs- und Fachkräften nachdrücklich deutlich zu machen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
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Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

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