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Arbeitslose können ab Mittwoch Vermittlungsgutschein erhalten

Nürnberg (ots)

Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld
oder Arbeitslosenhilfe haben, erhalten auf Wunsch ab Mittwoch von
ihrem Arbeitsamt einen Vermittlungsgutschein. Voraussetzung ist, dass
sie drei Monate arbeitslos und noch nicht vermittelt sind. Die
Vermittlungsgutscheine werden in Höhe von 1.500 Euro (nach einer
Arbeitslosigkeit von drei bis zu sechs Monaten), 2.000 Euro (nach
sechs bis neun Monaten) oder 2.500 Euro (nach neun Monaten)
ausgestellt und sind drei Monate gültig. Anspruch auf den
Vermittlungsgutschein haben auch Arbeitnehmer, die in
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Strukturanpassungsmaßnahmen
beschäftigt sind.
Mit dem Vermittlungsgutschein kann der Arbeitslose bzw.
Arbeitnehmer einen privaten Arbeitsvermittler seiner Wahl
einschalten. Beide müssen einen schriftlichen Vermittlungsvertrag
schließen, aus dem auch die Vergütung für die erfolgreiche
Stellenvermittlung hervorgeht. Erlaubt ist höchstens der im
Vermittlungsgutschein genannte Betrag.
Kommt durch die Tätigkeit des privaten Vermittlers im
Gültigkeitszeitraum des Gutscheins ein Beschäftigungsverhältnis
zustande, erhält der Vermittler den Gutschein vom Arbeitsamt in zwei
Teilbeträgen  ausgezahlt: die erste Rate in Höhe von 1.000 Euro bei
Beginn des vermittelten Beschäftigungsverhältnisses und den
Restbetrag, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs 
Monate bestanden hat. Wurde lediglich ein Beschäftigungsverhältnis
mit einer Dauer von drei bis unter sechs Monaten vermittelt, werden
1.000 Euro gezahlt.
Der Gutschein kann beim Arbeitsamt persönlich abgeholt oder
formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe der
Kunden-Nummer angefordert werden. Informationen zum
Vermittlungsgutschein gibt es ab Mittwoch unter: www.arbeitsamt.de
--> Vermittlungsgutschein.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  Hauptstelle.IIIb3@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

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