Arbeitslose können ab Mittwoch Vermittlungsgutschein erhalten
Nürnberg (ots)
Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe haben, erhalten auf Wunsch ab Mittwoch von ihrem Arbeitsamt einen Vermittlungsgutschein. Voraussetzung ist, dass sie drei Monate arbeitslos und noch nicht vermittelt sind. Die Vermittlungsgutscheine werden in Höhe von 1.500 Euro (nach einer Arbeitslosigkeit von drei bis zu sechs Monaten), 2.000 Euro (nach sechs bis neun Monaten) oder 2.500 Euro (nach neun Monaten) ausgestellt und sind drei Monate gültig. Anspruch auf den Vermittlungsgutschein haben auch Arbeitnehmer, die in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Strukturanpassungsmaßnahmen beschäftigt sind.
Mit dem Vermittlungsgutschein kann der Arbeitslose bzw. Arbeitnehmer einen privaten Arbeitsvermittler seiner Wahl einschalten. Beide müssen einen schriftlichen Vermittlungsvertrag schließen, aus dem auch die Vergütung für die erfolgreiche Stellenvermittlung hervorgeht. Erlaubt ist höchstens der im Vermittlungsgutschein genannte Betrag.
Kommt durch die Tätigkeit des privaten Vermittlers im Gültigkeitszeitraum des Gutscheins ein Beschäftigungsverhältnis zustande, erhält der Vermittler den Gutschein vom Arbeitsamt in zwei Teilbeträgen ausgezahlt: die erste Rate in Höhe von 1.000 Euro bei Beginn des vermittelten Beschäftigungsverhältnisses und den Restbetrag, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat. Wurde lediglich ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Dauer von drei bis unter sechs Monaten vermittelt, werden 1.000 Euro gezahlt.
Der Gutschein kann beim Arbeitsamt persönlich abgeholt oder formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe der Kunden-Nummer angefordert werden. Informationen zum Vermittlungsgutschein gibt es ab Mittwoch unter: www.arbeitsamt.de --> Vermittlungsgutschein.
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