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Arbeitsämter reagieren schnell auf Hochwasserkatastrophe

Nürnberg (ots)

Der Vorsitzende des Vorstands der Bundesanstalt
für Arbeit (BA), Florian Gerster, hat am Dienstag in Nürnberg an die
von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Betriebe appelliert, ihre
Mitarbeiter auf Grund von Produktionseinschränkungen nicht zu
entlassen oder freizustellen, sondern Kurzarbeit einzuführen und bei
den Arbeitsämtern Kurzarbeitergeld zu beantragen. Die derzeitige
Nichtbeschäftigung der Arbeitnehmer stelle ein unabwendbares Ereignis
im Sinne des Sozialgesetzbuches III dar, für das zur Vermeidung von
Arbeitslosigkeit an existenzbedrohte Betriebe Kurzarbeitergeld
gezahlt werden könne, so Gerster. Zusätzlich hat das Bundeskabinett
gestern beschlossen, dass die beim Bezug von Kurzarbeitergeld vom
Arbeitgeber allein zu tragenden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und
Rentenversicherung in diesen Fällen vom Bund übernommen werden.
Während der Kurzarbeit bleibe das Beschäftigungsverhältnis bestehen.
Der Arbeitgeber könne somit seine eingearbeiteten Arbeitnehmer sofort
bei Wiederaufnahme der betrieblichen Tätigkeit einsetzen. Das
Kurzarbeitergeld sei bei einem vollen Arbeitsausfall genau so hoch
wie das Arbeitslosengeld. Über die Anträge der Betriebe würden die
Arbeitsämter so schnell wie möglich entscheiden.
Wer sich wegen unzureichender Verkehrsverhältnisse, der
Abschnürung bestimmter Wohnbezirke oder auch wegen der vorübergehend
erforderlichen Schließung von Arbeitsämtern nicht rechtzeitig
arbeitslos melden könne, dürfe dies zum frühestmöglichen Zeitpunkt
nachholen, sagte Gerster. In diesen Fällen werde eine rückwirkende
Arbeitslosmeldung anerkannt und Arbeitslosengeld nachgezahlt. Auch
wer wegen des Hochwassers einer Einladung zur Vorsprache beim
Arbeitsamt nicht Folge leisten könne, müsse derzeit nicht befürchten,
dass Nachteile beim Bezug von Lohnersatzleistungen einträten.
Gerster erklärte außerdem, dass Arbeitslose in der aktuellen
öffentlichen Notstandssituation Hilfe leisten dürften, ohne dass
ihnen Nachteile bei der Zahlung von Arbeitslosengeld oder -hilfe
entständen. Sowohl die Hilfeleistung aufgrund einer
Dienstverpflichtung (z.B. im Zivilschutz) als auch die freiwillige
Mithilfe stehe der an sich erforderlichen Verfügbarkeit für eine
Arbeitsvermittlung nicht entgegen. Die Zahlung von
Lohnersatzleistungen durch die Arbeitsämter würde deshalb nicht
eingestellt. Ähnliche Regelungen gelten für Teilnehmer an
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (z.B. Umschulungs- oder
Fortbildungsmaßnahmen).
Die Bundesanstalt für Arbeit weist außerdem noch einmal darauf
hin, dass die Arbeitsämter zur Beseitigung von Hochwasserschäden
Maßnahmen fördern können, bei denen mit Hilfe von Arbeitslosen
Aufräumarbeiten durchgeführt werden. Für diese besonderen
Hilfsaktionen hat die Bundesregierung der Bundesanstalt für Arbeit 25
Mio. Euro für Lohnkosten- und 25 Mio. Euro für Sachkostenzuschüsse
zur Verfügung gestellt. Durchgeführt werden sollen diese Aktivitäten
in erster Linie in Trägerschaft der betroffenen Kommunen und
Landkreise. Sie können bei den zuständigen Arbeitsämtern sogenannte
Strukturanpassungsmaßnahmen beantragen. Die Arbeitsämter gewähren in
diesen Fällen für jeden zugewiesenen Arbeitslosen einen monatlichen
Lohnkostenzuschuss bis zu 1075 Euro und zusätzlich für jeden
eingesetzten Arbeitslosen monatlich bis zu 800 Euro
Sachkostenzuschuss. Eingesetzt werden hierfür Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, die bei den Arbeitsämtern im Einzugsgebiet des
Hochwassers arbeitslos gemeldet sind. Mit den bereitstehenden Mitteln
können rund 5000 Arbeitslose vorübergehend in Arbeit gebracht werden.
Die Arbeitsämter in den Hochwasserregionen können mit diesen
Maßnahmen schnelle Hilfe leisten. In vielen Fällen werden die
erforderlichen Arbeiten in einigen Wochen erledigt sein. Es können
aber auch Arbeiten gefördert werden, die länger dauern oder in das
nächste Jahr hineinreichen. In diesen Fällen müssen die Maßnahmen
aber bis Ende 2003 abgeschlossen sein.
Die Bundesanstalt für Arbeit bittet alle vom Hochwasser
betroffenen Kommunen und Landkreise, von diesen Fördermöglichkeiten
Gebrauch zu machen. Nähere Auskünfte erteilen die Arbeitsämter vor
Ort.
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487
Internet: www.arbeitsamt.de

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