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PSA: große Chancen zur Eingliederung in Dauerbeschäftigung

Nürnberg (ots)

In vermittlungsorientierter
Arbeitnehmerüberlassung stecken beträchtliche Chancen zur
Eingliederung von Arbeitslosen in Dauerbeschäftigung. Die
Größenordnung möglicher Eingliederungen hängt aber neben der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland vor allem von der
Aufnahmefähigkeit des Zeitarbeitsmarktes und der gesetzlichen
Ausgestaltung ab. Das ist das Fazit einer von der Bundesanstalt für
Arbeit (BA) am Dienstag in Nürnberg veranstalteten Fachkonferenz, bei
der weit über hundert Teilnehmer Chancen und Risiken dieses neuen
Konzepts diskutierten, das unter den von der Hartz-Kommission
vorgeschlagenen Wegen zum Abbau der Arbeitslosigkeit eine zentrale
Rolle spielt.
PersonalServiceAgenturen (PSA), denen die vermittlungsorientierte
Zeitarbeit übertragen werden soll, müssen eine schwierige Aufgabe
zwischen Sozialauftrag und Marktgängigkeit erfüllen. So waren sich
die Experten darin einig, dass sie nur dann auf dem Markt Erfolg
haben werden, wenn sie auch über einen Pool qualifizierter und
"marktgängiger" Arbeitsloser verfügen. Andererseits sei es gerade
ihre Aufgabe, sich auch um die schwer Vermittelbaren zu kümmern und
über die reine Vermittlungsleistung hinaus Zusatzdienste wie
Coaching, Qualifizierung, gestützte Vermittlung und aktive
Stellenakquisition anzubieten.
In der Diskussion wurden mehrere Punkte hervorgehoben:
PersonalServiceAgenturen sollten dazu beitragen, den Einsatz der
arbeitsmarktpolitischen Instrumente noch effizienter zu gestalten.
Vorrangig müssten sie in Kooperation mit privaten Unternehmen auf der
Grundlage wettbewerblicher Vergabe betrieben werden. Sie dürften
weder zu Wettbewerbsnachteilen der Zeitarbeitsunternehmen, die auch
unter den jetzigen Gegebenheiten erheblich zur Wiedereingliederung
Arbeitsloser beitrügen, noch in den Unternehmen zur Substitution von
Normalarbeitsverhältnissen führen. Über das Ausmaß des gesetzlichen
Regulierungsbedarfs, Notwendigkeit und Ausgestaltung von
Tarifverträgen, erforderliche Änderungen beim
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und mögliche Auswirkungen zu
erwartender EU-Richtlinien zur Zeitarbeit wurde kontrovers
diskutiert.
Beispiele aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen belegten,
dass die Arbeitsämter in Kooperation mit Dritten
vermittlungsorientierte Arbeitnehmerüberlassung bereits seit längerem
praktizieren. Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der BA, sagte den
Teilnehmern eine Fortsetzung des Erfahrungsaustausches zu und
bekräftigte das Ziel der Bundesanstalt für Arbeit, bis Mitte nächsten
Jahres in allen Arbeitsamtsbezirken mindestens eine
PersonalServiceAgentur einzurichten. Dabei gelte es, an bereits
vorliegende Erfahrungen anzuknüpfen, vorhandene Marktanbieter
einzubinden und Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen ausreichend
zu berücksichtigen, sagte Alt.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit 
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Regensburger Strasse 104 
D-90478 Nürnberg 
E-Mail:  Hauptstelle.RPOe@arbeitsamt.de 
Tel.: 0911/179-2218 
Fax: 0911/179-1487

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