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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Haushaltsentwicklung muss weiter beobachtet werden

Nürnberg (ots)

Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit
hat in seiner heutigen Sitzung unter anderem auch die
Haushaltssituation der BA erörtert. Die Einnahme- und
Ausgabeentwicklung müsse weiterhin intensiv beobachtet werden, so die
gemeinsame Einschätzung von Vorstand und Verwaltungsrat. Die
erforderlichen weiteren Schritte sollen in der nächsten Sitzung des
Verwaltungsrats im September beschlossen werden. Dabei geht es vor
allem um die Zustimmung zur Überschreitung von im BA-Haushalt
festgelegten Haushaltsansätzen.
Die gegenüber dem im Dezember 2002 verabschiedeten Haushalt
verschlechterte Finanzentwicklung ist auf die veränderten
Wachstumserwartungen für dieses Jahr zurückzuführen. Bei der
Haushaltsaufstellung musste die BA von den verbindlichen Eckdaten der
Bundesregierung eines Wirtschaftswachstums von 1,5 Prozent und einer
jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahl von 4,14 Millionen
ausgehen. Diese Annahmen wurden inzwischen korrigiert. So wird in den
Annahmen der Bundesregierung vom April 2003 ein Wachstum von 0,7
Prozent und eine Arbeitslosenzahl von 4,46 Millionen erwartet. Bei
der Veröffentlichung der Arbeitsmarktdaten für Mai ist der Vorstand
der BA von einem voraussichtlich zu erwartenden Defizit in Höhe von
sechs bis sieben Milliarden Euro ausgegangen, falls die erwartete
Wachstumsrate zutrifft.
Die verschlechterten Rahmenbedingungen haben im bisherigen
Jahresverlauf dazu geführt, dass die Einnahmen deutlich hinter den
ursprünglichen Erwartungen zurückgeblieben sind. Auf der
Ausgabenseite schlagen sich der kräftige Anstieg beim
Arbeitslosengeld und den Pflichtleistungen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik nieder. Beide werden vor allem von der
Konjunkturentwicklung beeinflusst und können von der BA nicht oder
nur sehr begrenzt gesteuert werden.
Ende Mai betrugen die Einnahmen der BA insgesamt 19,9 Milliarden
Euro, die Ausgaben lagen bei knapp 24,4 Milliarden. Überplanmäßige
Ausgaben hat der Vorstand bislang unter anderem für
Berufsausbildungsbeihilfe, Rehabilitationsleistungen und
Überbrückungsgeld bei Existenzgründung bewilligt. Mit weiteren
Mehrausgaben ist neben dem Arbeitslosengeld auch beim
Kurzarbeitergeld, beim Insolvenzgeld und bei Leistungen nach dem
Altersteilzeitgesetz zu rechnen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  Hauptstelle.RPOe@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

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