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Bundesagentur für Arbeit (BA)

ARGE-Vertrag in Mainz im Beisein von Bundesminister Clement und BA-Vorsitzendem Weise unterzeichnet

Nürnberg (ots)

Im Beisein von Bundeswirtschafts- und
-arbeitsminister Wolfgang Clement und dem Vorstandsvorsitzenden der
Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise, haben die Stadt Mainz
und die Agentur für Arbeit am Montag eine Arbeitsgemeinschaft zur
Umsetzung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) gebildet. In der
Arbeitsgemeinschaft "JA Mainz - Jobcenter Arbeitsmarktintegration"
werden Stadt und Agentur die künftigen Empfänger des
Arbeitslosengeldes II betreuen. Den Vertrag unterzeichneten der
Oberbürgermeister der Stadt Mainz, Jens Beutel, und der Leiter der
Agentur für Arbeit, Walter Fries.
Die Arbeitsgemeinschaft wird rund 6.500 Bedarfsgemeinschaften im
Mainzer Stadtgebiet betreuen. Mehr als 80 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aus Agentur und Kommune sind zuständig für
Fallmanagement, Vermittlung und Leistungsgewährung. Dabei können
beide Träger schon von gemeinsamen Erfahrungen profitieren: Seit
Anfang 2003 gibt es in Mainz eine gemeinsame Anlaufstelle von
Sozialamt und Agentur für Arbeit.
"Der grundlegende Umbau am Arbeitsmarkt wird mehr und mehr
sichtbar", sagte Minister Clement bei der Vertragsunterzeichnung.
"Mit der heutigen Gründung der Arbeitsgemeinschaft als eine der
ersten bundesweit nimmt Mainz eine Leuchtturmfunktion im Kampf gegen
die Arbeitslosigkeit ein. Ich hoffe, dass auch die anderen Agenturen
für Arbeit und kommunalen Träger diesem Beispiel jetzt rasch folgen
und ihre langjährigen Erfahrungen und umfangreichen Kenntnisse bei
der Vermittlung der Arbeitsuchenden ab dem kommenden Jahr gemeinsam
erfolgreich einsetzen."
Weise bezeichnete das SGB II als die größte Sozialreform in
Deutschland. Dabei seien Kommunen und Agenturen für Arbeit auf einem
guten Weg: Mehr als drei Viertel der kommunalen Träger hätten sich
bislang für eine Arbeitsgemeinschaft mit der zuständigen Agentur
ausgesprochen. "Aktuell liegen zwölf unterschriebene ARGE-Verträge
vor. Heute sind wir Zeugen der Unterzeichnung eines weiteren
Vertrages", sagte Weise. Allerdings habe sich der Prozess der Bildung
einer Arbeitsgemeinschaft als sehr komplex erwiesen. "Das
Zusammenwachsen von zwei unterschiedlichen Kulturen braucht Zeit."
Beide Partner übernehmen gemeinsam die Verantwortung für Betreuung
und Vermittlung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Um diesen unter
dem Leitgedanken "Fördern und Fordern" wieder eine Chance auf dem
ersten Arbeitsmarkt zu geben, werden die Betreuungs- und
Vermittlungsaktivitäten deutlich erhöht. Für 75 Hilfeempfänger unter
25 Jahren steht ab Anfang Januar jeweils ein Betreuer zur Verfügung,
für alle übrigen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist ein
Betreuungsverhältnis von 1:150 vorgesehen. Dieses Verhältnis wird im
Lauf des Jahres 2005 erreicht.
Das SGB II führt die beiden Steuer finanzierten Leistungen
Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur neuen Grundsicherung für
Arbeitsuchende zusammen. Dabei sind die Agenturen für Arbeit
zuständig für die Eingliederungsleistungen (Beratung, Vermittlung,
Qualifizierung), um die Leistungsempfänger wieder an den Arbeitsmarkt
heranzuführen. Außerdem fällt die Auszahlung des Arbeitslosengeldes
II und des Sozialgeldes in die Zuständigkeit der Agenturen. Die
Kommunen sind zuständig für die Kosten der Unterkunft und Heizung
sowie für soziale Leistungen wie Kinderbetreuung, Schuldner- und
Suchtberatung. Für die Umsetzung dieser Aufgaben hat der Gesetzgeber
als Regelfall eine Bündelung der Kompetenzen beider Träger in einer
Arbeitsgemeinschaft vorgesehen. 69 kommunale Träger können im Rahmen
einer Experimentierklausel im SGB II ab dem 1. Januar alle Aufgaben
alleine wahrnehmen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

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