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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Verwaltungsrat stellt BA-Haushalt 2005 fest

Nürnberg (ots)

- Zuschuss von 4 Milliarden Euro
   - Aussteuerungsbetrag von 6,72 Milliarden Euro
   - Konsequente Fortführung der wirkungsorientierten Steuerung
Am Freitag hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit
(BA) den Haushaltsplan 2005 mit einem Gesamtvolumen von 57,96
Milliarden Euro festgestellt. Angesichts der zu erwartenden
Wirtschaftsentwicklung geht er davon aus, dass die Ausgaben die
Einnahmen übersteigen werden und einen Bundeszuschuss von 4
Milliarden Euro erforderlich machen. Damit folgte der Verwaltungsrat
dem Vorschlag des Vorstandes. Der Haushaltsplan muss noch von der
Bundesregierung genehmigt werden.
Der Haushaltsplan sieht Gesamteinnahmen in Höhe von 53,96
Milliarden Euro vor, davon 47,8 Milliarden Euro Beitragseinnahmen.
Für 2004 waren dafür im Haushaltsplan 48,3 Milliarden Euro
veranschlagt worden. Allerdings wird auf Grund des
Beschäftigungsrückgangs das tatsächliche Beitragsaufkommen in diesem
Jahr um etwa 1,2 Milliarden Euro geringer ausfallen als erwartet.
Der Etat für 2005 basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Eckwerten
der Bundesregierung, die davon ausgeht, dass das Bruttoinlandsprodukt
im nächsten Jahr um 1,7 Prozent steigt. Erwartet werden ferner eine
Zunahme der Zahl der abhängig Beschäftigten um 0,4 Prozent,
Lohnzuwächse um 1,2 Prozent und eine jahresdurchschnittliche
Arbeitslosenzahl von 4,352 Millionen. Im Haushaltsplan sind die mit
der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ("Hartz IV")
einhergehenden Neuerungen berücksichtigt.
Für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sieht der Haushaltsplan ein
Gesamtvolumen von 14,12 Milliarden Euro vor. Von diesem Gesamtbetrag
entfallen 4,4 Milliarden Euro auf den Eingliederungstitel, in dem die
meisten Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung
zusammengefasst sind.
Die Ausgaben für arbeitsmarktpolitische Leistungen 2004 und 2005
können nur bedingt verglichen werden. Mit der Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
entfallen im BA-Haushalt die Aufwendungen für die Integration von
Empfängern von Arbeitslosenhilfe. Nach dem Entwurf des
Bundeshaushalts sind für die Eingliederungsleistungen im Rahmen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 6,35 Milliarden
Euro vorgesehen.
Für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit sind 28,63 Milliarden
Euro vorgesehen. Damit sollen im Jahresdurchschnitt 1 941 000
Leistungsempfänger finanziert werden. Neu veranschlagt ist eine
Ausgabeposition für den Aussteuerungsbetrag in Höhe von 6,72
Milliarden Euro, den die BA nach dem SGB II (§ 46 Abs. 4 SGB II) an
den Bund für die Fälle zu zahlen hat, die innerhalb von drei Monaten
nach dem Bezug von Arbeitslosengeld einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld II erworben haben.
Die BA ist ab 2005 für die Abrechnung der Verwaltungskosten im
Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen zur Grundsicherung
nach dem SGB II durch die Arbeitsgemeinschaften im Auftrag des Bundes
zuständig. Die Verwaltungsausgaben im Haushalt der Bundesagentur sind
deshalb um 1,4 Milliarden Euro höher als 2004 mit insgesamt 6,78
Milliarden Euro veranschlagt. Davon entfallen auf Verwaltungsausgaben
für Aufgaben nach dem SGB II 2,82 Milliarden Euro und für
Verwaltungsausgaben der BA im eigenen Aufgabenbereich 3,96 Milliarden
Euro.
Vorstand und Verwaltungsrat haben sich zum Ziel gesetzt, die
Wirkungen der aktiven Arbeitsförderung weiter zu verbessern. Der
Beitrag der BA zu den Integrationen in den Arbeits- und
Ausbildungsmarkt soll gesteigert werden. Vorstand und Verwaltungsrat
gehen davon aus, dass durch die Umsetzung der Reform die
Dienstleistung für den Kunden effektiver und effizienter erbracht
wird.
Für 2004 hatte die Bundesagentur für Arbeit einen Haushaltsplan
vorgelegt, der mit einem Bundeszuschuss in Höhe von 5,21 Milliarden
Euro ausgeglichen werden sollte. Grundlage hierfür war die von der
Bundesregierung projektierte gesamtwirtschaftliche Entwicklung.
Obwohl die BA aufgrund rückläufiger Entwicklung der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und anderer Effekte
einen Einnahmeverlust von voraussichtlich rund 1,6 Milliarden Euro
verzeichnen muss, wird es durch aktive Steuerungsmaßnahmen gelingen,
den genehmigten Bundeszuschuss einzuhalten.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

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