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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Weiterhin Kurzarbeitergeld bis zu 15 Monaten möglich - verlängerte Bezugsfrist bis Ende 2006

Nürnberg (ots)

Kurzarbeitende Betriebe, die bis Ende Juni 2005
eine Bezugsfrist von 15 Monaten noch nicht ausgeschöpft haben, können
auch weiterhin konjunkturelles Kurzarbeitergeld bis zu 15 Monaten
erhalten, um Entlassungen zu vermeiden. Die verlängerte Bezugsfrist
gilt bis zum 31. Dezember 2006 (Rechtsverordnung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 1. Juli 2005).
Die Bundesagentur für Arbeit appelliert an Betriebe, bei
konjunkturell bedingten Arbeitsausfällen die Kurzarbeitergeldregelung
zur Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse in Anspruch zu
nehmen.“
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es in jeder
Agentur für Arbeit und im Internet unter www.arbeitsagentur.de in der
Rubrik Arbeitgeber -> Informationen -> Geldleistungen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

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