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Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA hält an Befragung von Arbeitslosengeld II-Empfängern fest

Nürnberg (ots)

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat wegen
der telefonischen Befragung von Arbeitslosengeld II-Empfängern in den
vergangenen Wochen Kritik an der Bundesagentur für Arbeit (BA)
geäußert.
Unter anderem wirft Schaar der BA vor, wesentliche
datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten zu haben. So
hätten die Betroffenen zuvor über die geplante Befragung schriftlich
informiert werden müssen. Zudem würde das beauftragte Call-Center die
Angerufenen nicht darauf hinweisen, dass die Befragung freiwillig sei
und jederzeit abgebrochen werden könne.
Hierzu stellt die BA fest: Die Vorwürfe des Bundesbeauftragten für
den Datenschutz sind ungerechtfertigt. Die vom
Bundeswirtschaftsministerium unterstützte Befragung diente vor allem
dazu, die bei den Arbeitsgemeinschaften gespeicherten Daten von ALG
II-Empfängern mit dem Ist-Zustand abzugleichen, um weiterführende
Integrationsmaßnahmen planen und durchführen zu können. Hintergrund
ist eine stichprobenartige Erhebung der internen Revision der BA, die
im Frühjahr ergeben hatte, dass bis zu 20 Prozent der Daten nicht
mehr aktuell sind.
Aus Sicht der BA ist die Telefonaktion datenschutzrechtlich
unbedenklich. Insgesamt wurden bisher 180.000 Personen kontaktiert
(nicht 1,2 Millionen, wie vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz
behauptet). Alle Angerufenen werden zu Beginn des Gespräches
ausdrücklich auf den freiwilligen Charakter hingewiesen. Die
Behauptung des Datenschutzbeauftragten, der Hinweis auf die
Freiwilligkeit der Befragung sei „häufig" nicht erfolgt, ist falsch.
Eine schriftliche Vorab-Information der Betroffenen muss aus Sicht
der BA nicht erfolgen, weil besondere Umstände vorliegen, die ein
Abweichen von der Schriftformerfordernis rechtfertigen. Es ist im
Interesse der Betroffenen und auch von besonderer Eilbedürftigkeit,
alle Möglichkeiten zur Beendigung der Arbeitslosigkeit zu nutzen.
Vor diesem Hintergrund sieht die BA keine Veranlassung, die
telefonische Abfrage von Daten bei ALG II-Empfängern zu unterlassen.
Heinrich Alt, Vorstand Operativ der BA: „Wir werden nun die
gewonnenen Daten auswerten. Wenn wir feststellen, dass sich der
Status von Leistungsempfängern geändert hat, halten wir das fest -
schließlich müssen wir wissen, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
steht und wer nicht. Für die kommenden Monate werden wir den Service
der Telefonaktionen auch noch den rund 160 ARGEn anbieten, die bisher
noch nicht teilgenommen haben. Wir sind überzeugt, dass die Aktion
auch aus Sicht des Datenschutzes einwandfrei war und die allerersten
Ergebnisse zeigen, wie wichtig die Aktion ist."
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.:  0911/179-2218
Fax:   0911/179-1487

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