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Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA: Haushaltsüberschuss der BA nicht auf Kosten der Krankenversicherung - BA subventioniert Kassen!

Nürnberg (ots)

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist die
Behauptung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen zurück,
wonach der Haushaltsüberschuss der BA auf Kosten der Krankenkassen 
erwirtschaftet wurde. Diese Behauptung ist falsch! Auch die 
Forderung, den Überschuss an die gesetzlichen Krankenkassen zu 
zahlen, ist unbegründet.
In einer Pressemitteilung der Spitzenverbände heißt es: "Die 
Arbeitslosenversicherung konnte nur deshalb Überschüsse anhäufen, 
weil der Gesetzgeber sie auf Kosten der gesetzlichen 
Krankenversicherung saniert habe. [...] So seien die Beiträge für 
Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger durch zahlreiche 
gesetzliche Maßnahmen abgesenkt worden mit der Folge, dass die 
Beiträge für Arbeitslose an die gesetzlichen Krankenversicherungen 
bei weitem nicht ausreichend seien."
"Die Kassen vermischen hier offensichtlich den 
beitragsfinanzierten Haushalt der Bundesagentur für die 
Arbeitslosenversicherung, der in diesem Jahr mit einem Überschuss von
8,8 bis 9,6 Milliarden Euro abschließen wird, mit dem aus 
Steuergeldern finanzierten Arbeitslosengeld II", sagt 
BA-Finanzvorstand Raimund Becker. Die Krankenversicherungs-Beiträge 
für Bezieher von Arbeitslosengeld I werden aus Beitragsmitteln 
bezahlt. Seit 1995 hat sich die Berechnungsweise hierfür nicht 
geändert - die von den Krankenkassen gemeinten Änderungen betrafen 
vermutlich die Beitragshöhe für Bezieher des Arbeitslosengeldes II.
Die Krankenversicherungs-Beiträge für Bezieher von 
Arbeitslosenhilfe (bis 2004) bzw. Arbeitslosengeld II (ab 2005) 
wurden und werden aus dem Bundeshaushalt finanziert. Hier gab es 
gesetzliche Änderungen, die aber den Haushalt der BA nicht entlasten.
Hieraus einen Anspruch an die BA herzuleiten ist absurd: Der 
Überschuss der BA im Jahr 2006 wird ausschließlich aus dem 
beitragsfinanzierten Haushalt erwirtschaftet.
Insgesamt hat die BA im vergangenen Jahr aus dem 
beitragsfinanzierten Haushalt 4,62 Milliarden Euro an 
Krankenversicherungs-Beiträgen bezahlt, 2006 sind aufgrund einer 
ge-ringeren Zahl von Arbeitslosengeld-Beziehern rund 4,42 Milliarden 
vorgesehen.
Außerdem bekommen die Krankenversicherungen von der BA eine 
jährliche pauschale Erstattung dafür, dass sie die Beiträge für alle 
Sozialversicherungsträger einziehen. Diese Pauschale hat sich für die
BA bei rückläufigen Beitragszahlern in den letzten zehn Jahren mehr 
als verdoppelt. Derzeit beträgt die pauschale Erstattung 500 
Millionen Euro jährlich, während 1996 noch 202 Millionen Euro zu 
leisten waren. Damit trägt die BA deutlich mehr als 40 Prozent der 
Kosten des Beitragseinzuges, die etwa zwischen einer und 1,2 
Milliar-den Euro pro Jahr liegen. Finanzvorstand  Raimund Becker 
sagt: "Hier besteht Handlungsbedarf zur nachhaltigen Senkung des 
Anteils der BA."  Von einer Sanierung der Arbeitslosenversicherung 
auf Kosten der Krankenversicherungen kann überhaupt keine Rede sein.
Die Beiträge der BA zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung 
der Leistungsbezieher machen allein knapp 30 Prozent der passiven 
Leistungen der BA für Arbeitslose aus.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

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