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Haufe aktuell: Wann kommt das neue Gemeinnützigkeitsrecht? - Neue Änderungsvorschläge - verzögertes Gesetzgebungsverfahren

Freiburg (ots)

Bereits Ende 2006 hat die Bundesregierung erste
Vorschläge zur steuerlichen Förderung des Ehrenamtes vorgelegt. Im 
Februar 2007 erfolgte ein Kabinettsbeschluss, dann die Einbringung 
des Entwurfs des "Gesetzes zur Stärkung des bürgerschaftlichen 
Engagements" in den Bundestag. Dies geschah mit dem erklärten Ziel, 
dass die Steuervergünstigungen rückwirkend zum 1. Januar 2007 in 
Kraft treten sollten. Auch in der Vereinspraxis rechnete man damit, 
dass spätestens Anfang Juli 2007 das parlamentarische Verfahren mit 
der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause seinen Abschluss 
findet.
Für alle überraschend legt nun die Unionsfraktion mit teilweise 
völlig neuen Änderungsvorschlägen nach. So wird zum Beispiel 
gefordert, dass die Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro pro Jahr auf
2.004 Euro pro Jahr gekürzt wird (geltendes Recht: 1.848 Euro pro 
Jahr). Außerdem soll der angestrebte, neue Steuerabzugsbetrag für die
unentgeltliche Betreuung von alten, kranken oder behinderten Menschen
mit 300 Euro jährlich gestrichen werden. Ehrenamtliche 
Vereinsvorstände sollen als Alternative offenbar einen neuen 
Steuerfreibetrag in Höhe von 400 Euro als steuerfreie 
Aufwandspauschale ohne Einzelnachweis erhalten. Beim Spendenrecht 
sollen zusätzlich die so genannten Kleinspenden auf 200 Euro ohne 
Spendenbescheinigung erhöht werden (bisher: 100 Euro). Beim 
Stiftungsrecht plant man deutlich zuzulegen: Der steuerlich 
absetzbare Höchstbetrag für Stiftungen soll von bisher 307.000 Euro 
auf 1 Million Euro (bisheriger Vorschlag: 750.000 Euro) erhöht 
werden.
Zudem ist mit weiteren Einzelvorschlägen zu rechnen. Dies 
bedeutet, dass verlässliche Aussagen, worauf sich die Bundesregierung
nun endgültig verständigt, wohl erst nach der Bundesratssitzung am 
21. September 2007 gemacht werden können.
Dazu der Vereinsexperte Professor Gerhard Geckle, Rechtsanwalt, 
Freiburg: "Die Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens trifft die 
Vereine in ihrer Haushaltsplanung, denn immer noch gibt es keine 
verlässlichen Aussagen, was eigentlich für das laufende Vereinsjahr 
2007 gelten soll. Was darf ich konkret an Übungsleiter zahlen oder 
nicht? Warum kürzt man ausgerechnet bei diesen aktiven 
Vereinshelfern? Begrüßenswert ist sicherlich der Neuvorschlag, dass 
nun jeder ehrenamtliche Vereinsvorstand einen persönlichen 
Steuerfreibetrag erhält. Die Gemeinnützigkeitsreform bleibt spannend.
Es bleibt zu hoffen, dass nicht auf parlamentarischer Ebene die 
ehrgeizigen Ziele der Reform verwässert werden."
Laufend aktuelle Informationen zu diesem Thema stellt die Haufe 
Mediengruppe auf ihrem Fachportal für die Vereinsführung unter 
http://www.vereins-office.de zur Verfügung.

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Tel.: 0761-3683-975
Fax: 0761-3683-900
E-Mail: pressestelle@haufe.de
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://presse.haufe.de

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