Neues Wohnungseigentumsgesetz seit gestern in Kraft: Die Schonzeit ist um - Ab jetzt müssen Verwalter das neue Wohnungseigentumsgesetz umsetzen
Freiburg (ots)
Am 1. Juli ist die größte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten. Ab sofort gelten neue Rechte und Pflichten für Verwalter: Das Führen einer Beschluss-Sammlung ist nun verpflichtend geregelt und kann bei Unterlassen oder Fehlern zur Verwalterabberufung führen. Die neuen Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümer führen zu neuen Mehrheitsverhältnissen in der Eigentümerversammlung. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen muss der Verwalter zukünftig die Geltung der Zivilprozessordnung (ZPO) beachten. Dabei kann es zu erheblich höheren Gerichtskosten kommen. Geändert hat sich auch die Einladungsfrist für Eigentümerversammlungen sowie der Zeitraum für die Erstverwalterbestellung.
"Verwalter stehen vor neuen und nicht zu unterschätzenden Herausforderungen" mahnt Wohnungseigentums-Rechtsexperte Dr. Wolf-D. Deckert. "Wendet der Verwalter das neue Recht nicht richtig an, können bereits kleine Fehler bedeutende Folgen haben. Ich empfehle Verwaltern sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut zu machen" so Deckert. "Schon bei einer außerordentlichen Eigentümerversammlung muss der Verwalter die neue Rechtslage anwenden können und die Eigentümer kompetent informieren."
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Rechtsanwalt Dr. Wolf-D. Deckert ist ein erfahrener Experte im Wohnungseigentumsrecht. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen für die Verwalterpraxis und häufig Referent zu diesem Thema.
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