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Auch in 2001 werden neue Lohnsteuertabellen benötigt!

Freiburg (ots)

Entgegen anders lautender Meldungen steht fest:
Auch im kommenden Jahr werden Lohnsteuertabellen in fast
unveränderter Form erscheinen - mit komplett neuen Werten.
Ab 2001 entfällt zwar für das BMF die gesetzliche Verpflichtung
zur Bekanntmachung amtlicher Tabellen. Der Gesetzgeber veröffentlicht
damit nur noch den Programmablaufplan, nach dem die Steuertabellen
errechnet werden. Die deutschen Steuerfachverlage übernehmen aber
nach wie vor die Publikation der Unterlagen zur Lohn- und
Gehaltsabrechnung. Bei der Haufe Mediengruppe sind die nach den
amtlichen Vorgaben erstellten Tabellenwerke für 2001 bereits
erhältlich.
Ab dem Steuerjahr 2001 werden die Lohnsteuerbeträge nicht mehr wie
bisher vom unteren Ende der Tabellenstufe, sondern vom Mittelwert der
Tabellenstufe abgelesen.
Was ändert sich konkret ab dem 1.1.2001?
- Abschaffung der amtlichen Verpflichtung zur Aufstellung von
     Lohnsteuertabellen
   - Beibehaltung des Stufentarifs mit 54-DM-Stufen
   - Einführung des Mittelwertverfahrens
   - Anhebung des Grundfreibetrags auf 14.093 DM, Senkung des
     Eingangssteuersatzes auf 19,9 % und des Spitzensteuersatzes auf
48,5 % ab 107.568 DM
Das heißt: für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen ab dem 1.1.2001
müssen wieder komplett neue Lohnsteuertabellen angewendet werden.
Ebenso ist klar, dass im Jahr 2002 eine weitere Änderung bei den
Tabellenwerken ansteht: Mit der endgültigen Einführung des Euro zum
Jahr 2002 muss auch die Lohn- und Gehaltsabrechnung auf Euro
umgestellt werden. In DM ausgewiesene Lohnsteuertabellen verlieren
ihre Gültigkeit, Euro-Tabellen müssen dann zwingend angewendet
werden. Denn zu diesem Zeitpunkt werden auch
Lohnsteuerbescheinigungen und sonstige steuerlich relevanten Zahlen
auf Euro umgestellt.
Weitere Informationen und Hintergründe bei:
Haufe Mediengruppe
Fachredaktion "Steuern"
Ansprechpartner: Herr Berthold Tenbrock
Tel.:   0761 / 3683-963
Fax:    0761 / 3683-188
E-Mail:  berthold.tenbrock@haufe.de

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