Unerwarteter Geldsegen: Mitgliedsbeiträge für Musik- und Gesangsvereine sind als Spenden absetzbar!
Freiburg (ots)
Vereinsmitglieder für Musik- und Gesangsvereine dürfen sich über ein unerwartetes Steuergeschenk freuen: Bislang konnten regelmäßig gezahlte Jahres-Mitgliedsbeiträge nicht gleichzeitig als Spenden abgesetzt werden.
Im Anschluss an die Neuregelung des Spendenrechts seit dem 1.1.2000 ist es ab sofort zulässig, dass an Musikvereine oder Vereine mit ähnlicher Zielrichtung gezahlte Jahresbeiträge als Sonderausgaben (Spenden) abzugsfähig sind. Voraussetzung ist lediglich, dass der betreffende gemeinnützige Verein mindestens zwei öffentliche Auftritte im Jahr bestreitet. Dies sieht die Verfügung der OFD Karlsruhe vom 12.02.2001 (Az.: S 2223 A St 333) vor.
RA Gerhard Geckle, Buchautor, Vereinsexperte und Herausgeber des in der Haufe Mediengruppe erscheinenden Orga-Handbuchs "Der Verein" empfiehlt, sofort zu reagieren:
"Zunächst sollten sich Vereinsvorstände von Musik- und Gesangsvereinen bei einem aktuellen Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Gemeinnützigkeitsbescheinigung bzw. eines Freistellungsbescheides die Spendenbegünstigung für Mitgliedsbeiträge auf Grundlage der neuen OFD-Verfügung gleich mitbescheinigen lassen."
Sein Tipp für die unzähligen Begünstigten: "Vereinsmitglieder erkundigen sich am besten beim Vereinsvorstand, ob der Nachweis für mindestens zwei öffentliche Auftritte pro Jahr erbracht werden kann. Dann sollte man zumindest ab der Steuererklärung 2000 die gezahlten Mitgliedsbeiträge als abzugsfähige Spenden (Sonderausgaben) geltend machen. Falls das Finanzamt Einwände erhebt, sollte auf die neue OFD-Verfügung hingewiesen werden."
Weitere Informationen, Interviewanfragen mit Gerhard Geckle und Rezensionsexemplare bei: Haufe Mediengruppe Presseabteilung Peter Steinbeck E-Mail: pressestelle@haufe.de Telefon: 0761/3683-240 Telefax: 0761/3683-666
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