Haftungsfalle Bauabzugsteuer: Das neue Recht, Tipps & Hilfen
Eine
brandaktuelle Broschüre schafft Klarheit
Freiburg (ots)
Alle Unternehmer, auch Vermieter, die im Inland eine Bauleistung in Auftrag geben, die der Herstellung, Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient, sind ab 1.1.2002 grundsätzlich verpflichtet, von der Rechnung des Bauunternehmers/Handwerkers einen Steuerabzug von 15% direkt an das Finanzamt des Bauunternehmers abzuführen. Dabei legt der Gesetzgeber auf eine exakte Dokumentation Wert und hat hierfür eine Fülle an Formularen entwickelt. Wer nicht aufpasst, steht mit einem Bein in der Haftungsfalle und muss mit hohen Bußgeldern bis zu 25.000 EURO rechnen.
Wie das neue Gesetz aussieht, was es beinhaltet, wer im Einzelnen von der neuen Abzugsteuer betroffen oder befreit ist, wo die Pflichten und Risiken liegen und wie genau sich der einzelne Betrieb oder Wohnungsbesitzer zu verhalten hat, zeigt eine brandneue Haufe-Broschüre zum Thema.
Auf mehr als 190 Seiten erfahren Betroffene, was im Einzelnen zu tun ist und wie man seiner Pflicht nachkommt. Der Ratgeber "Bauabzugsteuer 2002" aus der Reihe Haufe aktuell zeigt leicht umsetzbar, wie das neue Gesetz anzuwenden ist und wie Haftungsfallen vermieden werden können. Denn: kommt der Leistungsempfänger der Anmeldung und Abführung der Abzugsteuer nicht nach, macht er sich haftbar.
Was können Bauunternehmer, Handwerker, Vermieter, Verwalter, Bauträger oder Steuerberater tun?
- Was muss ab 1.1.2002 bei der Abrechnung jeder Baumaßnahme beachtet werden?
- Wie können sich Bauherr und Bauunternehmer von der Abzugspflicht befreien?
- Welche Dokumente sind anzufordern und an das Finanzamt einzureichen?
- Welches ist das zuständige Finanzamt?
Der Ratgeber kennt und nennt die Antworten auf diese und mehr Fragen zum Thema. Ein ABC der wichtigsten Begriffe macht ihn zum echten Nachschlagewerk. Ausführliche Beispiele, Beratungshinweise, Musterschreiben und alle amtlichen Formulare (inkl. Antrag auf Freistellung, für die Steuererstattung und die Steueranmeldung) sorgen für Praxisrelevanz und sofortige Umsetzbarkeit.
Wer in Sachen Bauabzugsteuer auf Nummer Sicher gehen will, sollte dieses Buch immer greifbar haben. Es ist unter der Bestellnummer 06240 direkt bei der Haufe Mediengruppe, Freiburg, oder über jede Buchhandlung zum Preis von ¤ 34,90 bzw. DM 68,26 zu beziehen.
Bauabzugsteuer 2002 Neuerscheinung 2001 Broschur DIN A 4, ca. 190 Seiten EUR 34,90/DM 68,26 RUDOLF HAUFE VERLAG FREIBURG ( BERLIN ( MÜNCHEN Bestell-Nr. 06240
Weitere Informationen, Interviewpartner und Rezensionsexemplare bei: Haufe Mediengruppe Presseabteilung, Peter Steinbeck Telefon 0761/3683-240, Fax -666 E-Mail: pressestelle@haufe.de
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