Haufe Akademie informiert über Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund des neuen EuGH-Urteils über den Bereitschaftsdienst
Freiburg (ots)
Nach der Entscheidung des EuGH vom 9.9.2003 steht nun endgültig für alle Pflegeeinrichtungen geltend fest: Die Ausnahmevorschriften des deutschen Arbeitszeitgesetzes und der Tarifverträge widersprechen dem Gemeinschaftsrecht. Bereitschaftsdienst ist auch in Deutschland als Arbeitszeit zu werten und muss damit in die Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes - von zehn Stunden täglich und durchschnittlich 48 Wochenstunden - einbezogen werden. Die Bundesregierung kündigt an, das EuGH-Urteil unverzüglich umzusetzen und die gesetzlichen Vorschriften zum 1.1.2004 anzupassen. Die Auswirkungen für die Praxis, zum Beispiel in den Krankenhäusern und Pflegediensten, Altenheimen und Rettungsdiensten sind immens: Den Einrichtungen drohen hohe finanzielle Zusatzbelastungen - nicht zu unterschätzen sind auch die finanziellen Nachteile, die den beteiligten Ärzten und Pflegekräften entstehen.
Eines ist deutlich: Ohne Änderung der Schicht- und Dienstpläne geht es nicht. Aber welche Wege aus dem starren Schema Regeldienst - Bereitschaftsdienst lässt das EuGH-Urteil offen? Geschäftsführer, Krankenhausdirektoren, Verwaltungsleiter, Chefärzte und Krankenhausärzte ebenso wie Personalleiter und Betriebsräte sind nun gefordert:
- Welche Auswirkungen hat das Urteil auf die Vergütungen? - Welche Mitbestimmungsrechte des Personal-/Betriebsrats sind zu beachten? - Wie lauten die Gestaltungsempfehlungen für Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen?
Diese und weitere Fragen beantwortet die eintägige Sondertagung der Haufe Akademie. Zwei Referenten werden aus betriebswirtschaftlicher und arbeitsrechtlicher Sicht praxisnah einen Überblick über das entscheidende EuGH-Urteil geben, die Folgen für die bestehenden Dienst- und Schichtpläne im Hinblick auf die Arbeitszeit darstellen und die Konsequenzen für die Vergütung im Bereitschaftsdienst aufzeigen. Die Sondertagung wird deutlich machen, wie Neueinstellungen weitgehend vermieden werden können und wie die finanziellen Nachteile für die Beteiligten abgemildert werden können - dabei steht die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle im Mittelpunkt.
Termine und Veranstaltungsorte:
20.10.2003 in Frankfurt 27.10.2003 in Stuttgart 28.10.2003 in Hamburg 3.11.2003 in Hannover 4.11.2003 in Köln 10.11.2003 in Mannheim 11.11.2003 in Berlin 12.11.2003 in München.
Die Teilnahmegebühr beträgt Euro 380,--
Weitere Informationen zu Terminen und Veranstaltungsorten sowie Tagungsprospekte bei:
Haufe Mediengruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Alexandra Rudolf Hindenburgstr. 64 79102 Freiburg Tel. 0761/36 83-940 mailto:pressestelle@haufe.de
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