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Haufe Akademie informiert über Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund des neuen EuGH-Urteils über den Bereitschaftsdienst

Freiburg (ots)

Nach der Entscheidung des EuGH vom 9.9.2003 steht
nun endgültig für alle Pflegeeinrichtungen geltend fest: Die
Ausnahmevorschriften des deutschen Arbeitszeitgesetzes und der
Tarifverträge widersprechen dem Gemeinschaftsrecht.
Bereitschaftsdienst ist auch in Deutschland als Arbeitszeit zu werten
und muss damit in die Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes - von
zehn Stunden täglich und durchschnittlich 48 Wochenstunden -
einbezogen werden. Die Bundesregierung kündigt an, das EuGH-Urteil
unverzüglich umzusetzen und die gesetzlichen Vorschriften zum
1.1.2004 anzupassen. Die Auswirkungen für die Praxis, zum Beispiel in
den Krankenhäusern und Pflegediensten, Altenheimen und
Rettungsdiensten sind immens: Den Einrichtungen drohen hohe
finanzielle Zusatzbelastungen - nicht zu unterschätzen sind auch die
finanziellen Nachteile, die den beteiligten Ärzten und Pflegekräften
entstehen.
Eines ist deutlich: Ohne Änderung der Schicht- und Dienstpläne
geht es nicht. Aber welche Wege aus dem starren Schema Regeldienst -
Bereitschaftsdienst lässt das EuGH-Urteil offen? Geschäftsführer,
Krankenhausdirektoren, Verwaltungsleiter, Chefärzte und
Krankenhausärzte ebenso wie Personalleiter und Betriebsräte sind nun
gefordert:
- Welche Auswirkungen hat das Urteil auf die Vergütungen?
   - Welche Mitbestimmungsrechte des Personal-/Betriebsrats sind zu  
     beachten?
   - Wie lauten die Gestaltungsempfehlungen für   
     Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen?
Diese und weitere Fragen beantwortet die eintägige Sondertagung
der Haufe Akademie. Zwei Referenten werden aus
betriebswirtschaftlicher und arbeitsrechtlicher Sicht praxisnah einen
Überblick über das entscheidende EuGH-Urteil geben, die Folgen für
die bestehenden Dienst- und Schichtpläne im Hinblick auf die
Arbeitszeit darstellen und die Konsequenzen für die Vergütung im
Bereitschaftsdienst aufzeigen. Die Sondertagung wird deutlich machen,
wie Neueinstellungen weitgehend vermieden werden können und wie die
finanziellen Nachteile für die Beteiligten abgemildert werden können
- dabei steht die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle im
Mittelpunkt.
Termine und Veranstaltungsorte:
20.10.2003 in Frankfurt
   27.10.2003 in Stuttgart
   28.10.2003 in Hamburg
    3.11.2003 in Hannover
    4.11.2003 in Köln
   10.11.2003 in Mannheim
   11.11.2003 in Berlin
   12.11.2003 in München.
Die Teilnahmegebühr beträgt Euro 380,--
Weitere Informationen zu Terminen und Veranstaltungsorten sowie
Tagungsprospekte bei:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alexandra Rudolf 
Hindenburgstr. 64
79102 Freiburg 
Tel. 0761/36 83-940
mailto:pressestelle@haufe.de
Ansprechpartner Haufe Akademie: 
Haufe Akademie
Kerstin Weber 
Hindenburgstr. 64
79102 Freiburg 
Tel. 0761/4708-228 
mailto:pressestelle@haufe-akademie.de 
http://www.haufe-akademie.de

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