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Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2003/2004 erfordern rechtzeitiges Handeln: Haufe unterstützt bei der Umstellung

Freiburg (ots)

Auch wenn die endgültige Gestalt der geplanten
Gesetzesänderungen wohl erst nach der zweiten Beratung im Bundesrat
bzw. im Vermittlungsverfahren feststehen wird, informiert die Haufe
Mediengruppe angesichts der Flut an Änderungen schon jetzt über die
zu erwartenden gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel. Ein
Großteil davon soll bereits zum 1. Januar 2004 in Kraft treten.
Vorziehen der Steuerreform auf 2004
Das Steueränderungsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz haben
starke Auswirkungen auf den Personalbereich. Allein das Vorziehen der
Steuerreform würde bedeuten, dass es für 2004 komplett neue
Lohnsteuerwerte geben wird. So sollen ab dem 1.1.2004 der Eingangs-
und der Höchststeuersatz bei der Einkommensteuer herabgesetzt werden.
Der Grundfreibetrag für Ledige und Verheiratete soll in diesem
Zusammenhang angehoben werden.
Neue Sozialversicherungswerte 2004
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden nur leicht angehoben. Dadurch
steigen sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil für
Spitzenverdiener, welche den Höchstbeitrag zu entrichten haben, zum
Jahreswechsel nur leicht an, soweit sie nicht zusätzlich durch eine
Beitragssatzveränderung betroffen werden. So steht beispielsweise der
monatlichen Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze zur
Rentenversicherung zum Jahreswechsel 2002 auf 2003 in den alten
Bundesländern um 600 EUR (neue Bundesländer 500 EUR) diesmal
lediglich ein Plus von 50 bzw. 100 EUR gegenüber. Der Beitragssatz
zur Rentenversicherung bleibt bis 19. Dezember 2003 (letzter
Bundesratstermin des Jahres) offen: Der aktuelle Wert von 19,5 % kann
nur dann für 2004 konstant gehalten werden, wenn die Rücklagen der
Rentenversicherer (Schwankungsreserve) erneut reduziert und
gleichzeitig die Renten anstatt zur Jahresmitte 2004 erst zum Januar
2005 erhöht werden. Lassen sich diese Voraussetzungen politisch nicht
durchsetzen, droht ein Beitragssatz zwischen 20,2 und 20,4 %.
Der ab 2004 anzuwendende durchschnittliche Beitragssatz aller
gesetzlichen Krankenkassen steigt auf 14,3 % (entgegen 14,0 % im Jahr
2003). Dies bedeutet, dass der maximale Beitragszuschuss an privat
versicherte Arbeitnehmer zu deren Krankenversicherung von 241,50 EUR
im laufenden Jahr auf 249,36 EUR klettern wird.
Steuerlicher Verlustausgleich
Geplant ist die Abschaffung des derzeit geltenden eingeschränkten
Verlustausgleichs. Ab 2004 sollen Verluste aus einer Einkunftsart,
welche innerhalb eines Veranlagungszeitraums angefallen sind,
unbegrenzt mit positiven Einkünften aus einer anderen Einkunftsart
verrechnet werden können. Eine Verschärfung der steuerlichen
Verlustnutzung stellt hingegen die geplante Einführung einer sog.
Mindeststeuer in Gestalt einer der Höhe nach nur begrenzt möglichen
Nutzung steuerlicher Verlustvorträge dar.
AfA-Halbjahresregelung
Die bisher anwendbare Halbjahresregelung für Absetzungen für
Abnutzungen (AfA) bei beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens soll abgeschafft werden. Bislang konnte bei
Anschaffung eines Wirtschaftsguts im ersten Halbjahr der volle AfA-
Jahresbetrag, bei Anschaffung im zweiten Halbjahr der halbe AfA-
Jahresbetrag geltend gemacht werden. Ab 2004 soll diese
Vereinfachungsregelung entfallen und künftig AfA erst vom Zeitpunkt
der Anschaffung ("Pro rata Temporis") an möglich sein.
Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen
Wieder einmal hat sich der Gesetzgeber die Modernisierung und
Vereinfachung der Besteuerung zum Ziel gesetzt und dazu den Entwurf
eines Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften
(Steueränderungsgesetz 2003 - StÄndG 2003) vorgelegt. Ein Teil des
Gesetzentwurfs ist die Einführung elektronischer
Lohnsteuerbescheinigungen.
Eckpfeiler des traditionellen Lohnsteuerverfahrens sind die
Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuer-Anmeldung, der Ermäßigungsantrag und
die Einkommensteuererklärung. Vorherrschendes Kommunikationsmedium
ist das Papier. Mit den vorgesehenen Änderungen sollen die heutigen
papiergebundenen Abläufe zukünftig weitgehend vollelektronisch
abgewickelt werden. Wie bereits die Lohnsteuer-Anmeldungen, sollen
auch die Lohnsteuerbescheinigungen von den Arbeitgebern künftig
elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Damit
entfällt das Aufkleben auf die Lohnsteuerkarte. Die Arbeitnehmer
sollen einen Ausdruck dieser Daten erhalten, der in einfachen Fällen
zur Veranlagung genutzt werden kann. Arbeitnehmer können so schneller
einen Steuerbescheid - und ggf. eine Einkommensteuererstattung -
erhalten.
Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2004
Der Bundesrat hat am 26. September 2003 den von der
Bundesregierung vorgelegten Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2004
(LStÄR 2004) zugestimmt.
Mit den LStÄR 2004 wurden die Lohnsteuerrichtlinien 2002 an die
seit dem Kalenderjahr 2002 vorgenommenen Rechtsänderungen sowie an
die Entwicklung der Rechtsprechung und die zwischenzeitlich
geänderten Rechtsvorschriften und Verwaltungsentscheidungen zum 1.
Januar 2004 angepasst.
Hervorzuheben sind die folgenden Neuregelungen:
- Wegfall der 150 Euro-Grenze bei sonstigen Bezügen, Aufhebung R 
     119 Abs.2.. 
   - Der Maßstabzinssatz, ab dem bei Arbeitgeberdarlehen kein   
     Zinsvorteil anzusetzen ist, wird von 5,5 % auf 5 % gesenkt (R 31
     Abs. 11).
Modifizierung der Gewerbesteuer
Die Bundesregierung plant, im Rahmen der Gemeindefinanzreform ab
dem Erhebungszeitraum 2004 die bisherige Gewerbesteuer, die in
Gemeindewirtschaftssteuer umbenannt wird, zu einer verlässlichen und
stetigen Einnahmequelle der Gemeinden umzugestalten. Geplant ist
derzeit die Einbeziehung selbständig Tätiger in die
Gewerbesteuerpflicht sowie Änderungen im Bereich der
Bemessungsgrundlage, der Steuermesszahl und beim
Gewerbesteuerhebesatz. Des Weiteren soll die Abzugsfähigkeit der
Gewerbesteuer als Betriebsausgabe entfallen.
Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt (Inkrafttreten zum 1. Januar
2004 geplant)
Das Gesetz zu den Reformen am Arbeitsmarkt bringt aus
arbeitsrechtlicher Sicht unter anderem die Änderung des
Kündigungsschutzgesetzes, des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und
des Arbeitszeitgesetzes mit sich. Neu eingestellte befristet
Beschäftigte sollen auf den Schwellenwert von fünf Arbeitnehmern, ab
dem das Kündigungsschutzgesetz gilt, nicht angerechnet werden, damit
insbesondere Kleinbetriebe mit i.d.R. fünf oder weniger Arbeitnehmern
neue Arbeitnehmer einstellen können ohne in den Anwendungsbereich des
Kündigungsschutzgesetzes zu fallen. Die Einzelheiten hierzu sind noch
umstritten. Bei Kündigungen soll die Sozialauswahl auf vier
Grunddaten beschränkt werden: Alter, Betriebszugehörigkeit,
Unterhaltspflichten und eventuell Schwerbehinderteneigenschaft. Es
soll einen gesetzlichen Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers bei
Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage geben. Für alle Klagen gegen
eine Kündigung soll die Frist einheitlich drei Wochen betragen. Nach
dem EuGH-Urteil vom 9. September 2003 soll das Arbeitszeitgesetz
insoweit geändert werden, dass sowohl die Arbeitsbereitschaft, als
auch der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gewertet werden.
IAS/IFRS-Neuanwender müssen die Eröffnungsbilanz 2004 in IFRS
aufzustellen.  IAS 32 und IAS 39 sind noch unklar Die Vorlage von
Abschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2005 verpflichtet dazu,
bereits zum 31. Dezember 2004 Vergleichszahlen zu präsentieren. Die
Bereitstellung dieser Informationen setzt eine Rechnungslegung nach
IFRS während des gesamten Jahres 2004 voraus.
Folglich ist am 1. Januar 2004, ausgehend von der Bilanz per 31.
Dezember 2003, eine Eröffnungsbilanz nach IFRS zu erstellen. Dieser
Zeitplan zwang somit zu entsprechender Vorbereitung bei den
Gesellschaften, ihren Verantwortlichen und ihren Systemen ab dem
Jahre 2003. Entsprechendes gilt natürlich auch für die Gesellschaften
mit abweichendem Wirtschaftsjahr. Unsicherheit besteht noch über zwei
Normen, deren Verabschiedung bis zum 31. März 2004 geplant ist: IAS
32 und IAS 39. Diese müssen rückwirkend zum 1. Januar 2004 integriert
werden, obwohl sie zu diesem Datum noch nicht definitiv sind.
Hochrangige Mitglieder von IASB und EU-Kommission haben allerdings
zugesichert, das von April 2004 bis voraussichtlich Ende 2005 erst
einmal keine neuen Standards zur Anwendung gelangen werden, um den
Umstellungsprozess nicht weiter zu belasten.
Die Anwendung der IFRS war mit der entsprechenden EU-Verordnung ab
2005 für rund 7000 börsennotierten EU-Unternehmen Pflicht geworden.
Den Mitgliedstaaten steht es frei, die Anforderungen der IAS-
Verordnung auf nicht börsennotierte Gesellschaften und die Vorlage
von Einzelabschlüssen auszudehnen. Im Gegensatz zu Richtlinien haben
EU-Verordnungen Rechtskraft, ohne dass eine Umsetzung in nationales
Recht erforderlich ist. Dies war noch beim Bilanzrichtliniengesetz
der Fall gewesen und hatte in den 80er Jahren zu einer europaweit
ganz unterschiedlichen Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten
geführt. Mit der EU-Verordnung ist damit zum ersten Mal eine
tatsächlich europaweit einheitliche Rechnungslegung geschaffen.
Service von Haufe
Die Haufe Mediengruppe, eines der führenden Verlagshäuser im
Bereich Recht, Wirtschaft, Steuern und Informationsverarbeitung,
informiert täglich aktuell auf ihrer Homepage www.haufe.de über die
geplanten Gesetzesänderungen. Kunden und Interessenten können sich
unter der Rubrik "News und Tipps" über die aktuellen Themen
informieren oder sich für einen oder mehrere kostenlose
fachspezifische Newsletter zu den einzelnen Themen registrieren. So
kommen die Nachrichten über geplante gesetzliche Änderungen direkt
auf den Bildschirm am Arbeitsplatz bzw. nach Hause.

Kontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alexandra Rudolf
Hindenburgstraße 64
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Tel. 0761-3683-940 oder -464, Fax -105
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

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