Haufe aktuell: Wichtige Einzelheiten zum Wegfall der Pendlerpauschale ab 1. Januar 2007
Freiburg (ots)
Die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind ab dem 1. Januar 2007 grundsätzlich keine Werbungskosten mehr - Pendler müssen sich also darauf einstellen, dass am Jahresende die Erstattungen des Finanzamtes geringer ausfallen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat gestern zu einigen Einzelfragen Stellung genommen:
1. Zum Ausgleich von Härtefällen können Fernpendler ab dem 21. Kilometer der Entfernung die Entfernungspauschale - wie bisher - in Höhe von 0,30 Euro je Entfernungskilometer geltend machen.
2. Dabei wird die Entfernungspauschale grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel gewährt, also auch bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. In keinem Fall kommt es auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen an.
3. Die bei Fernpendlern anzusetzende Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens. Der Arbeitnehmer muss lediglich nachweisen oder glaubhaft machen, dass er die Fahrten mit dem Kraftwagen zurückgelegt hat.
4. Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte maßgebend.
Informationen über weitere Gesetzesänderungen, die am 1. Januar 2007 in Kraft treten, unter www.haufe.de. Der Service wird täglich aktualisiert. Medienvertreter und alle Interessenten können hier den aktuellen Stand der einzelnen Neuerungen nachlesen.
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