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Haufe aktuell: Wichtige Einzelheiten zum Wegfall der Pendlerpauschale ab 1. Januar 2007

Freiburg (ots)

Die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind
ab dem 1. Januar 2007 grundsätzlich keine Werbungskosten mehr - 
Pendler müssen sich also darauf einstellen, dass am Jahresende die 
Erstattungen des Finanzamtes geringer ausfallen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat gestern zu einigen 
Einzelfragen Stellung genommen:
1. Zum Ausgleich von Härtefällen können Fernpendler ab dem 21. 
Kilometer der Entfernung die Entfernungspauschale - wie bisher - in 
Höhe von 0,30 Euro je Entfernungskilometer geltend machen.
2. Dabei wird die Entfernungspauschale grundsätzlich unabhängig 
vom Verkehrsmittel gewährt, also auch bei Benutzung öffentlicher 
Verkehrsmittel. In keinem Fall kommt es auf die Höhe der 
tatsächlichen Aufwendungen an.
3. Die bei Fernpendlern anzusetzende Entfernungspauschale ist 
grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt. Diese 
Begrenzung gilt nicht bei Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung 
überlassenen Kraftwagens. Der Arbeitnehmer muss lediglich nachweisen 
oder glaubhaft machen, dass er die Fahrten mit dem Kraftwagen 
zurückgelegt hat.
4. Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und 
regelmäßiger Arbeitsstätte ist die kürzeste Straßenverbindung 
zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte maßgebend.
Informationen über weitere Gesetzesänderungen, die am 1. Januar 
2007 in Kraft treten, unter www.haufe.de. Der Service wird täglich 
aktualisiert. Medienvertreter und alle Interessenten können hier den 
aktuellen Stand der einzelnen Neuerungen nachlesen.

Pressekontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel.: 0761-3683-975
Fax: 0761-3683-900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

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