Haufe aktuell: Kündigung kann wegen Verstoß gegen das AGG unwirksam sein - erstes Urteil liegt vor
Freiburg (ots)
In einer der komplexesten Fragen rund um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liegt eine erste gerichtliche Entscheidung vor: Das Arbeitsgericht Osnabrück hat eine betriebsbedingte Kündigung für unwirksam erklärt, da der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl durch Altersdiskriminierung gegen das AGG verstoßen haben soll.
Eine ausführliche Kommentierung des Urteils und sich daraus ergebende Handlungsempfehlungen stehen unter www.personal-office.de
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