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Mehr Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen - Bundesverband Direktvertrieb fordert Neufassung der Muster-Widerrufsbelehrung

München (ots)

Im Streit um die Widerrufsbelehrung hat der
Bundesverband Direktvertrieb das Bundesjustizministerium 
aufgefordert, die amtliche Musterbelehrung so schnell wie möglich zu 
überarbeiten. Zuvor hatten mehrere Landesgerichte die Wirksamkeit der
derzeit geltenden Fassung in Zweifel gezogen, Ende September hat sich
der Bundesgerichtshof (BGH) dieser Sichtweise angeschlossen.
Anbieter, die ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über ihre 
Widerrufsmöglichkeiten aufklären, verstoßen gegen das Gesetz - der 
Kunde kann die Ware in diesem Fall jederzeit wieder zurückgeben.
Bei der Formulierung der Widerrufsbelehrung haben sich Unternehmen
bisher auf das amtliche Muster der Widerrufsbelehrung (Anlage 2 zu § 
14 Abs. 1 BGB-InfoV) verlassen. Darin heißt es unter anderem, dass 
die Widerrufsfrist "frühestens" mit Erhalt der Belehrung beginnt und 
der Widerruf auch durch Rücksendung der Ware erklärt werden kann - 
doch laut BGH ist diese Formulierung missverständlich. Denn dem 
Verbraucher wird eine 14-tägige Widerrufsfrist auch noch nach Erhalt 
der Ware suggeriert, die nach den Vorgaben des BGB nicht besteht. Im 
aktuellen Fall hatte eine Kundin ihren Kauf erst nach Erhalt der Ware
rückgängig machen wollen, weil sie davon ausgegangen war, dass die 
Widerrufsfrist erst mit Erhalt der Ware beginnt.
"Schon im Jahr 2002, als das Bundesjustizministerium die 
'Verordnung über Informations- und Nachweispflichten' erlassen hat, 
hat der Bundesverband Direktvertrieb auf die Schwachstellen der 
Musterbelehrung hingewiesen und rechtskonforme Formulierungen 
vorgeschlagen", so Wolfgang Bohle, Geschäftsführer des 
Bundesverbandes Direktvertrieb auf einer Pressekonferenz in München. 
Um die Rechtssicherheit bei Unternehmen und Verbrauchern 
wiederherzustellen, wird der Bundesverband dem 
Bundesjustizministerium in der kommenden Woche nun einen eigenen 
Vorschlag für eine Muster-Widerrufsbelehrung vorlegen.
"Im Direktvertrieb spielt das Widerrufsrecht eine besonders 
wichtige Rolle - denn die Möglichkeit, Verträge innerhalb bestimmter 
Fristen zu widerrufen, sorgt bei Geschäften auf der Wohnzimmercouch 
für das notwendige Vertrauen zwischen Verkäufer und Käufer. Daher 
muss die Widerrufsbelehrung einfach und verständlich und so eindeutig
wie möglich formuliert sein", so Bohle.
Weitere Informationen sowie ein druckfähiges Foto von Wolfgang 
Bohle, Geschäftsführer des Bundesverbandes Direktvertrieb, finden Sie
unter www.direktvertrieb.de/pressecenter

Pressekontakt:

Daniel Marschke
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesallee 221 - 10719 Berlin
Fon: 030. 23 63 56 83
Fax: 030. 23 63 56 88
E-Mail: marschke@bundesverband-direktvertrieb.de
www.bundesverband-direktvertrieb.de
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