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VPRT zur Verabschiedung der Rundfunkmitteilung durch die EU-Kommission

Berlin (ots)

VPRT begrüßt deutliche Positionierung der Kommission und sieht sich in ihren Forderungen zu mehr Kostentransparenz der gebührenfinanzierten Anstalten und einer effizienten und transparenten Ausgestaltung der Drei-Stufen-Tests bestätigt

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) begrüßt, dass die Europäische Kommission mit ihrer heutigen Verabschiedung der Mitteilung über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ("Rundfunkmitteilung") die Mitteilung aus dem Jahr 2001 an die Marktgegebenheiten und neuere Rechtsprechung angepasst hat. Mit der fortgeschriebenen Rundfunkmitteilung gibt sie sich und den Mitgliedstaaten klare Leitlinien zur Anwendung der EU-Beihilfevorgaben auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor und sorgt so für Rechts- und Planungssicherheit für alle Marktpartner.

Doetz: "Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind private Anbieter noch stärker darauf angewiesen, dass die Beihilfefinanzierung von Angeboten öffentlich-rechtlicher Wettbewerber den Marktzugang für private Medienunternehmen nicht behindert oder den Wettbewerb nicht unverhältnismäßig verzerrt. Die in der Rundfunkmitteilung geforderte Durchführung von Vorabprüfverfahren für neue Angebote öffentlich-rechtlicher Sender unter Beteiligung Dritter ist auch wesentlicher Bestandteil der Umsetzung des Beihilfekompromisses in Form der gerade laufenden Drei-Stufen-Testverfahren, bei denen den Gremien eine besondere Verantwortung zukommt."

Die Mitteilung gibt zudem vor, dass der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten konkret durch einen formalen Akt zu präzisieren ist, die Kontrolle der Anstalten effektiv unabhängig und eine transparente, getrennte Buchführung und Kostenzuordnung von gebührenfinanzierten und sonstigen Aktivitäten gewährleistet sein muss. Schließlich sind Überkompensation und Quersubventionen zu verhindern.

Doetz: "Der EU-Kommission ist es mit einer ausgewogenen Fassung gelungen, den geltend gemachten Bedenken zahlreicher Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen und dennoch die Grundprinzipien zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs im digitalen Zeitalter in vielen Punkten klar und unmissverständlich zu formulieren. Sie bekräftigt damit unser Verständnis des Brüsseler Beihilfekompromisses und schiebt Fehlinterpretationen und Missverständnissen einen klaren Riegel vor."

Pressekontakt:

Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

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