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VPRT legt Stellungnahmen zu Drei-Stufen-Testverfahren und ökonomisches Gutachten zu marktlichen Auswirkungen von öffentlich-rechtlichen Onlineangeboten vor:

Berlin (ots)

   Umfassende Nachbesserungen der Telemedienkonzepte erforderlich

Kein Marktversagen im Onlineangebotsmarkt

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat fristgerecht seine Stellungnahmen in 18 von insgesamt rund 40 Drei-Stufen-Testverfahren vorgelegt und an die zuständigen Gremien von ARD und ZDF versandt. Zentrale Kritikpunkte des Verbandes an den Telemedienkonzepten der öffentlich-rechtlichen Anstalten sind die viel zu vagen Beschreibungen des Angebotsbestandes, die Festlegung einer Verweildauer der Angebote im Netz auf 12 bis 24 Monate als Regelfall - während der Rundfunkstaatsvertrag hierfür lediglich 7 Tage vorsieht - sowie die in Gänze fehlenden Aussagen zu der Frage der marktlichen Auswirkungen der jeweiligen Angebote. Zur Versachlichung der Diskussion über die marktlichen Auswirkungen der gebührenfinanzierten Angebote hat der VPRT ein Gutachten der Professoren Dr. Justus Haucap und Dr. Ralf Dewenter vorgelegt. Prof. Dr. Haucap ist Vorsitzender der Monopolkommission und Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftspolitik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Prof. Dr. Ralf Dewenter ist Leiter des Fachgebiets Wirtschaftstheorie an der Technischen Universität Ilmenau, Das Gutachten wurde den Gremien mit der Stellungnahme des VPRT übersandt.

VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Die Drei-Stufen-Tests sind eine große Chance, das Defizit der medienpolitischen Diskussion der letzten Jahre, die fehlende Festlegung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags, abzubauen. Mit diesem Ansinnen stehen wir aber als Fazit unserer Auswertung der bislang geprüften Angebotsbeschreibungen erst am Anfang. Die uns vorgelegten Konzepte sind in vielen Punkten - hinsichtlich Angebotsbeschreibung, Finanzierung und vielem mehr - so vage, dass eine seriöse Bewertung schwerfällt. Hier sind nun die Gremien gefordert, entsprechend nacharbeiten zu lassen oder Gegen- und Ergänzungsvorschläge zu machen. An ihnen wird es liegen, ob der Sinn und Zweck des Drei-Stufen-Tests erfüllt oder verfehlt wird. Ihre Arbeit wird dann insbesondere die Messlatte sein, an der auch Brüssel den Ablauf der Verfahren und ihre Ergebnisse bemessen wird."

Die vom VPRT beauftragten unabhängigen Professoren kommen in ihrem Gutachten zu den Marktauswirkungen der ARD- und ZDF-Onlineangebote u.a. zu dem Ergebnis, dass für den Bereich der Onlinemedien grundsätzlich kein Marktversagen festzustellen ist und auch in den einzelnen Marktsegmenten die öffentlich-rechtlichen Onlineangebote weder durch Marktversagen noch durch Marktunvollkommenheiten legitimiert werden können. Im Gegenteil: Zwischen der Vielzahl bestehender Onlineangebote in diversen Onlinekategorien wie Nachrichten, Sport und Unterhaltung ist eine intensive Wettbewerbssituation nachweisbar.

Prof. Dr. Justus Haucap: "Eine pauschale Begründung öffentlich-rechtlicher Telemedienangebote über die Theorie des Marktversagens ist grotesk und verkennt die realen Marktverhältnisse. Gerade für den Bereich der Onlinemedien lassen sich gut funktionierende Marktmechanismen und generell eine sehr hohe Wettbewerbsintensität und Angebotsvielfalt feststellen."

Eine besondere Herausforderung für die Gesamtbewertung durch die Rundfunkräte stellt nach Überzeugung der Gutachter die Berücksichtigung aller relevanten ökonomischen Effekte dar. "Die Konsumentenperspektive, wie im ersten MDR-Drei-Stufen-Test von den Gutachtern EE&MC zu Grunde gelegt, ist völlig ungeeignet für die Bewertung der Marktauswirkungen eines öffentlich-rechtlichen Angebots. Bei einer beihilferechtlichen Betrachtung ist insbesondere auf die Auswirkungen auf den Markt und die Wettbewerber abzustellen. Hier dürfen nicht kartellrechtliche Kriterien herangezogen werden, die mit der beihilferechtlichen Fragestellung nichts zu tun haben", so Prof. Haucap.

Für die konkrete Überprüfung der Marktauswirkungen im Drei-Stufen-Testverfahren haben die Professoren Haucap und Dewenter ein Prüfraster entwickelt, das zugleich als Empfehlung und Hilfestellung für Gutachter und Rundfunkräte zu sehen ist und die erforderlichen Schritte im Einzelnen methodisch erläutert.

Pressekontakt:

Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

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