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VPRT-Präsident Jürgen Doetz begrüßt neue Brüsseler Transparenzrichtlinie: Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten muss endlich definiert werden
Bonn (ots)
Trotz heftigster Gegenwehr von ARD und ZDF ist nach der Entscheidung der EU-Kommission über die Annahme der neuen Regeln zur Brüsseler Transparenzrichtlinie nun klar, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter das verschärfte Transparenzgebot fällt. Doetz: "Die Richtlinie ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Verpflichtung zu einer getrennten Aufstellung von Kosten und Erlösen für Unternehmen, die zugleich in öffentlichen und kommerziellen Bereichen aktiv sind, ist dringend notwendig, um zukünftig Transparenz in die Mittelflüsse der mischfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu bringen und Quersubventionierungen entgegenzuwirken. Dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkgebühren von der EU-Kommission als staatliche Beihilfen qualifiziert werden, ist seit der VPRT-Beschwerde zu den Spartenkanälen Phoenix und Kinderkanal ausdrücklich anerkannt."
Mit der nun anstehenden Umsetzung der neuen Richtlinie in nationales Recht muss der deutsche Gesetzgeber vor allem seiner Verpflichtung zu einer qualitativ und quantitativ konkreten Auftragsdefinition nachkommen, die das Protokoll zum Amsterdamer Vertrag über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk explizit vorschreibt. "Das Bundesverfassungsgericht spricht den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten eine "Bestands- und Entwicklungsgarantie" zu, die als Freibrief für ungehinderte Expansionsmöglichkeiten missverstanden wird. Weder zusätzliche Spartenangebote auf nationaler Ebene, noch multimediale Zusatzdienste, der Aufbau von Vergnügungsparks oder international angelegter Rechtehandel können Teil des Grundversorgungsauftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sein", so Doetz.
Wie bedeutsam das neue Regelungsinstrument auch für die deutsche Situation ist, bestätigt selbst die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten): In ihren Berichten aus Dezember 1995 und März 1998 beklagt sie die sogar abnehmende Transparenz öffentlich-rechtlicher Beteiligungsverhältnisse. Im aktuell vorliegenden zwölften KEF-Bericht aus Dezember 1999 weist sie ausdrücklich darauf hin, dass die Bedeutung von Beteiligungen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten an Unternehmen weiter zugenommen hat, weshalb sie eine Intensivierung des Beteiligungsmanagements und -controllings für erforderlich hält. Hierdurch könnten Transparenz und Beurteilbarkeit erhöht und eine Gesamtbeurteilung der Anstalten einschließlich aller Beteiligungsunternehmen (im Sinne einer Konzernbetrachtung) ermöglicht werden.
Doetz: "Die Schwierigkeiten der KEF, den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf einer gesicherten Grundlage zu ermitteln, bestätigen den VPRT in seiner Ansicht, dass das bislang verwandte Verfahren den notwendigen Transparenzerfordernissen in keiner Weise gerecht wird. Das mit der neuen Richtlinie vorgeschriebene Erfordernis der getrennten Buchführungspflicht ist deshalb ein notwendiges Zusatzinstrument, um die Finanzierungspraxis der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten transparent auszugestalten und zukünftig eine getrennte Untersuchung einzelner Geschäftsbereiche zu ermöglichen."
Für Rückfragen: Nicole Agudo y Berbel Tel.: 0228/93450-23
Hinweis für die Redaktionen: Die Stellungnahme des VPRT zur Transparenzrichtlinie kann über die Geschäftsstelle des VPRT angefordert e-mail: grunkemeyer@vprt.de) oder im Internet (http://www.vprt.de/aktuelles/positionen) abgerufen werden.
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