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VPRT begrüßt Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Tabakwerbe-Richtlinie: Europäisches Tabakwerbeverbot gescheitert

Bonn (ots)

Mit der heutigen Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs in Luxemburg sieht sich der VPRT in seiner Position zur
umstrittenen Richtlinie über das Tabakwerbeverbot bestätigt:
Totalwerbeverbote für bestimmte Produktgruppen dürften zukünftig
ausgeschlossen sein, da sie nicht der Errichtung des Europäischen
Binnenmarktes dienen. Der Gerichtshof hat die Richtlinie mit der
Begründung für nichtig erklärt, der Gemeinschaftsgesetzgeber habe auf
der Grundlage der Vorschriften über die Errichtung des Binnenmarktes
und einzelner Grundfreiheiten keine Zuständigkeit für den Erlass der
Richtlinie besessen. Zudem wies er darauf hin, dass der EG-Vertrag
eine Harmonisierung der Vorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz
und zur Förderung der Gesundheit ausschließe. Das Urteil liegt genau
auf der Linie der Bundesrepublik Deutschland, die im Jahre 1998 gegen
die Richtlinie geklagt hatte: Danach sei die Regelung in Wirklichkeit
eine Maßnahme des Gesundheitsschutzes, die sich - wenn überhaupt -
allenfalls nebenbei auf den Binnenmarkt auswirke. Ein Totalverbot für
Tabakwerbung hätte die privaten Rundfunkanbieter vor allem im Bereich
der Tabak-Diversifikationsprodukte betroffen.
Ingrid M. Haas, Vorsitzende des Fachbereichs Fernsehen, zu den
Konsequenzen der heutigen Entscheidung: "Das Luxemburger Urteil ist
von großer Bedeutung für die werbefinanzierten Privatsender in
Deutschland. Wir begrüßen vor allem die konsequente Haltung der
Bundesrepublik, die mit ihrer Klage gegen das Tabakwerbeverbot
zugleich Klarheit für die europäische Diskussion um weitere
Werberestriktionen geschaffen hat. Die aktuellen Bestrebungen auf
europäischer Ebene reichen von Einschränkungen der Bewerbung
alkoholischer Produkte bis hin zu Werbeverboten im Umfeld von
Kindersendungen. Werbeverbote stellen jedoch grundsätzlich ein
ungeeignetes Mittel dar, um gesundheits- oder sonstige
gesellschaftspolitische Ziele zu erreichen: Sie schaden mehr, als
dass sie nützen. Wenn ein wesentlicher Anteil der Werbeerlöse
wegfiele, so wäre es dem privaten Rundfunk nicht möglich, das
erreichte Programmniveau zu halten und auszubauen. Schwerwiegende
Einbußen der Programmqualität und der Programmvielfalt wären die
Folge. Die Konsequenzen hätte auch der Zuschauer zu tragen. Dies kann
nicht Ziel einer verantwortungsvollen Politik sein."
Für Rückfragen:
Nicole Agudo y Berbel 
Tel.: 0228/93450-23

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