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VPRT legt Gutachten zur Rechtsstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen der finanziellen Transparenzrichtlinie vor: Umsetzungsbedarf auch in Deutschland gegeben

Bonn (ots)

Die im Juli 2000 von der EU-Kommission verabschiedete
Neufassung der finanziellen Transparenzrichtlinie hat zu kontroversen
medienpolitischen Diskussionen geführt. Insbesondere die Fragen, ob
die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dem Anwendungsbereich
unterfallen und welche Konsequenzen hieraus für ARD und ZDF
erwachsen, sind politisch und rechtlich umstritten. Zur Begleitung
des Umsetzungsprozesses der Richtlinie in Deutschland legt der
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation heute ein
rechtswissenschaftliches Gutachten vor. Der Mainzer Finanz- und
Steuerrechtler Prof. Dr. Christoph Trzaskalik kommt in seiner Analyse
zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie auch für die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gilt.
Nach der Richtlinie soll auf der Grundlage getrennter Buchführung
für verschiedene Geschäftsbereiche aufgedeckt werden, ob Unternehmen
mit Hilfe staatlicher Subventionen Aktivitäten finanzieren, die
außerhalb des öffentlichen Auftrags liegen und damit den Wettbewerb
mit privaten Anbietern verzerren. Hierzu verweist das Gutachten etwa
auf Tochterunternehmen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, die
ausschließlich im kommerziellen Bereich operieren. Prof. Trzaskalik:
"Die Transparenzrichtlinie gilt für eine Vielzahl von Unternehmen.
Gerade deshalb ist auffällig, dass aus der großen Anzahl möglicher
Kandidaten, die nach der Richtlinie für eine getrennte Buchführung in
Betracht kommen, ausschließlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk
namentlich Erwähnung findet. Das sollte zumindest für
Nachdenklichkeit sorgen."
Zudem zeigt das Gutachten auf, dass das bestehende Verfahren der
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
(KEF) den Anforderungen der Richtlinie nicht genügt. Daher müssen
auch in Deutschland zusätzliche Regeln geschaffen werden, um die von
der EU-Kommission geforderte finanzielle Transparenz im
öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erreichen. "Die derzeitige
Aufgabenstellung der KEF beschränkt sich auf die Festsetzung des
Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten und die Überprüfung der Frage, ob
die Gebührengelder entsprechend des Grundsatzes der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingesetzt werden.
Wettbewerbsrechtliche Überlegungen spielen hierbei keine Rolle. Diese
sind aber zentrale Grundlage der Transparenzrichtlinie, die mit Hilfe
des Instruments der getrennten Buchführung Quersubventionierungen
erfassen und hierdurch Wettbewerbsverzerrungen vermeiden will", so
Trzaskalik.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz weist darauf hin, dass die Frist zur
Umsetzung der finanziellen Transparenzrichtlinie Ende Juli 2001
abläuft. "Die derzeitige Rechtslage macht es unmöglich zu bestimmen,
was dem Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
unterfällt. Die deutsche Medienpolitik ist daher aufgefordert, den
Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so schnell wie
möglich zu konkretisieren."
Das Rechtsgutachten "Transparenzpflichten des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks" erscheint im VISTAS-Verlag, Berlin
(ISBN 3-89158-253-6). Es kann zum Preis von DM 20,-- direkt beim
Verlag bestellt werden unter: Tel: 030-32707446, Fax: 030-32707455
oder e-mail:  medienverlag@vistas.de
Redaktionen erhalten die Studie kostenlos von der
VPRT-Geschäftsstelle.
Für Rückfragen:
Nicole Agudo y Berbel, 
Tel.: 0228-93450-22, 
e-mail:  agudo@vprt.de
53177 Bonn (Bad Godesberg)
Burgstraße 69
Tel: 0228 / 9 34 50-0
Fax: 0228 / 9 34 50-48
e-mail:  vprt@vprt.de

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