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VPRT-Präsident wendet sich an Rundfunkkommission der Länder: Überprüfung der Online- Kooperation zwischen ZDF und T-Online gefordert

Bonn (ots)

In einem Schreiben an den Vorsitzenden der
Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsident Kurt Beck, erhebt
der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation
(VPRT), Jürgen Doetz, schwere politische und rechtliche Bedenken
gegen die geplanten Online-Aktivitäten des ZDF. Die Länder werden
deshalb aufgefordert, die geplante Online-Kooperation zwischen ZDF
und T-Online intensiv zu prüfen.
Die geplante Zusammenarbeit werfe viele Fragen auf, die wegen
mangelnder Transparenz des ZDF-Vorgehens nicht abschließend
beantwortet werden könnten. "Dennoch muss eine Überprüfung durch die
Länder erfolgen, bevor das ZDF Fakten schafft, die nur schwer
rückgängig zu machen sind", so Doetz.
Besonderen kritisch sieht der VPRT die vorgesehene Einblendung des
Hinweises auf die Internet-Domain "www.heute.t-online.de" in jeder
Nachrichtensendung des ZDF. Vor allem der aus Gebühren finanzierte
öffentlich-rechtliche Rundfunk sei verpflichtet, alles dafür zu tun,
eine von politischen und wirtschaftlichen Interessen unabhängige
Berichterstattung zu leisten. Hier stelle sich dann die Frage, ob
noch objektive Berichte über  die Unternehmenspolitik der Deutschen
Telekom oder T-Online zu erwarten seien.
Hinzu kommt, dass T-Online für sein eigenes Internetangebot
exklusive Zugriffsrechte auf die Inhalte der ZDF-Nachrichtensendungen
erhalten solle. Dafür zahle T-Online offenbar 6,5 Mio. DM jährlich an
das ZDF. Dieses Geld soll für die Online-Redaktion von "heute"
eingesetzt werden, was wiederum die Frage nach der journalistischen
Unabhängigkeit aufwerfe.
Daneben könnte mit der permanenten Erwähnung des Namens T-Online
die Grenze zur unerlaubten Schleichwerbung bzw. zu verdecktem
Sponsoring überschritten werden. Dieser Verdacht werde dadurch
gestützt, dass T-Online offenbar bereit ist, als
Internet-Service-Provider für das ZDF die technische Dienstleistung
für den Internetzugang unentgeltlich zu erbringen.
Zudem soll das ZDF unter Einsatz von Gebührengeldern von T-Online
das Recht erwerben, auf der eigenen Homepage "www.heute.t-online.de"
auch Informationen aus Inhaltsangeboten von T-Online zu präsentieren.
Es dränge sich die Frage auf, ob dann noch einen Bezug zur Vorgabe
des "vorwiegenden Programmbezugs"  bzw. des Grundversorgungsauftrages
zu erkennen sei.
In diesem Zusammenhang weist der VPRT-Präsident daraufhin, dass
die geltenden Bestimmungen im Rundfunkstaatsvertrag nicht ausreichend
seien, um eine Expansion vor ARD und ZDF im Online-Bereich zu
verhindern. Es müssten dringend eindeutige Regelungen geschaffen
werden, die das Online-Engagement von ARD und ZDF auf das
erforderliche Maß begrenzten.  Eine öffentlich-rechtliche
Grundversorgung im Internet halte der VPRT für nicht notwendig, da es
hier keinen Mangel an Übertragungswegen gebe und keine Defizite für
die Meinungsvielfalt zu befürchten seien.
Für Rückfragen: 
Susan Zahraii, 
Tel: 0228 - 93450-31, 
e-mail:  zahraii@vprt.de

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