VAUNET - Verband Privater Medien
Statement des VPRT zur Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Filmabgabe: Positive Entscheidung für die deutsche Filmförderung
Berlin (ots)
Zur Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen "Filmförderung" erklärt Claus Grewenig, Geschäftsführer des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT): "Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht mit einem klaren Signal die Grundfesten der Filmförderung gestärkt hat, damit das FFG auch in Zukunft eine wesentliche Grundlage von vielfältiger Filmförderung in Deutschland bleibt."
Letztlich sei mit dem Spruch der Verfassungsrichter das Solidarprinzip der Filmförderung bekräftigt worden. Die betroffenen privaten Fernsehveranstalter sehen sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass im Filmförderungsgesetz (FFG) kein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit zwischen den Einzahlergruppen gesehen werden könne. Die Sender haben stets einen überobligatorischen Beitrag zur Stärkung der Filmwirtschaft - schon auf vertraglicher Grundlage - erbracht. Die gesetzlichen Regelungen des FFG sowohl zu den Bar-, aber auch zu den Medialeistungen der Fernsehveranstalter in Form von Werbeschaltungen werden durch das Urteil bestätigt. Grewenig: "Wir waren auch in kritischen Zeiten nicht diejenigen, die die Axt ans System gelegt haben. Die Sender werden auch in Zukunft verlässliche Partner der Filmförderung und ihrer Institutionen bleiben."
Private TV-Veranstalter leisten jährlich über 10 Millionen Euro an Bar- und Medialeistungen in die Bundesfilmförderung. Hinzu kommen ca. 8 Millionen Euro Förderungen auf Länderebene.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in dem Verfahren über vier Verfassungsbeschwerden von Kinobetreibern zu entscheiden, die sich gegen die Heranziehung zur Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) richten. Die Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen.
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