VAUNET - Verband Privater Medien
VPRT: Private Fernsehveranstalter verdoppeln Beiträge zur Bundesfilmförderung
Insgesamt werden ab 2004 60 Millionen Euro in die Filmförderung fließen
Berlin (ots)
Anlässlich einer Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages erläuterte der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), der die Interessen der deutschen privaten Fernsehveranstalter vertritt, heute die zukünftigen freiwilligen Leistungen der privaten Fernsehveranstalter: Sie wollen ab 2004 insbesondere durch eine Erhöhung der kostenlos zur Verfügung gestellten Medialeistung in ihren Programmen ihren freiwilligen Gesamtbeitrag zur Filmförderung in Deutschland mehr als verdoppeln. Neben Barleistungen von rund 5 Millionen Euro jährlich sollen der Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA) im Rahmen des ab 2004 geltenden Film-Fernseh-Abkommens zukünftig weitere 7 Millionen Euro jährliche Medialeistung in den privaten Fernsehprogrammen für die Förderung des deutschen Films zur Verfügung gestellt werden. Für die Laufzeit des Abkommens mit der FFA bis 2008 stellen die Privaten damit rund 60 Millionen Euro für die Filmförderung zur Verfügung, ohne dass diese Mittel für fernsehgeeignete Filme gebunden wären. Zusätzlich zahlen die Privaten in Deutschland einen weiteren rund zweistelligen Millionenbetrag in die Landesfilmförderung ein.
Doetz sprach sich vor diesem Hintergrund für einen weiteren Sitz der Privaten in der Vergabekommission der Filmförderungsanstalt (FFA) aus, der über eine Verteilung der Fördermittel entscheidet. In diesem Gremium ist weiterhin nur ein Vertreter der privaten Sender vorgesehen, während ARD und ZDF künftig zwei Vertreter entsenden sollen.
Eine klare Absage erteilte Doetz gegenüber den Ausschussmitgliedern der Kritik der Kinowirtschaft, insbesondere deren Hauptverband der deutschen Filmtheater (HDF). Dieser hatte immer wieder öffentlich die Freiwilligkeit der Zahlungen der privaten Sender kritisiert, da seine Mitglieder mit einer gesetzlichen, prozentualen Pflichtabgabe belastet würden. Laut Doetz beständen für diese ungleiche Behandlung zahlreiche Gründe: Im Gegensatz zum HDF seien im VPRT alle privaten TV-Veranstalter organisiert, so dass sich ein entsprechendes Abkommen anbiete. Zudem sei das Abkommen mit der FFA zwar in seiner Ausgestaltung das Ergebnis entsprechender Verhandlungen, gleichwohl sei ein entsprechender Abschluss der Privaten mit der FFA im Filmförderungsgesetz vorgesehen, so dass auch hier eine entsprechende gesetzliche Grundlage bestehe.
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