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VPRT: Private Fernsehveranstalter verdoppeln Beiträge zur Bundesfilmförderung
Insgesamt werden ab 2004 60 Millionen Euro in die Filmförderung fließen

Berlin (ots)

Anlässlich einer Anhörung des Ausschusses für
Kultur und Medien des Deutschen Bundestages erläuterte der Präsident
des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), der die
Interessen der deutschen privaten Fernsehveranstalter vertritt, heute
die zukünftigen freiwilligen Leistungen der privaten
Fernsehveranstalter: Sie wollen ab 2004 insbesondere durch eine
Erhöhung der kostenlos zur Verfügung gestellten Medialeistung in
ihren Programmen ihren freiwilligen Gesamtbeitrag zur Filmförderung
in Deutschland mehr als verdoppeln. Neben Barleistungen von rund 5
Millionen Euro jährlich sollen der Filmförderungsanstalt des Bundes
(FFA) im Rahmen des ab 2004 geltenden Film-Fernseh-Abkommens
zukünftig weitere 7 Millionen Euro jährliche Medialeistung in den
privaten Fernsehprogrammen für die Förderung des deutschen Films zur
Verfügung gestellt werden. Für die Laufzeit des Abkommens mit der FFA
bis 2008 stellen die Privaten damit rund 60 Millionen Euro für die
Filmförderung zur Verfügung, ohne dass diese Mittel für
fernsehgeeignete Filme gebunden wären. Zusätzlich zahlen die Privaten
in Deutschland einen weiteren rund zweistelligen Millionenbetrag in
die Landesfilmförderung ein.
Doetz sprach sich vor diesem Hintergrund für einen weiteren Sitz
der Privaten in der Vergabekommission der Filmförderungsanstalt (FFA)
aus, der über eine Verteilung der Fördermittel entscheidet. In diesem
Gremium ist weiterhin nur ein Vertreter der privaten Sender
vorgesehen, während ARD und ZDF künftig zwei Vertreter entsenden
sollen.
Eine klare Absage erteilte Doetz gegenüber den
Ausschussmitgliedern der Kritik der Kinowirtschaft, insbesondere
deren Hauptverband der deutschen Filmtheater (HDF). Dieser hatte
immer wieder öffentlich die Freiwilligkeit der Zahlungen der privaten
Sender kritisiert, da seine Mitglieder mit einer gesetzlichen,
prozentualen Pflichtabgabe belastet würden. Laut Doetz beständen für
diese ungleiche Behandlung zahlreiche Gründe: Im Gegensatz zum HDF
seien im VPRT alle privaten TV-Veranstalter organisiert, so dass sich
ein entsprechendes Abkommen anbiete. Zudem sei das Abkommen mit der
FFA zwar in seiner Ausgestaltung das Ergebnis entsprechender
Verhandlungen, gleichwohl sei ein entsprechender Abschluss der
Privaten mit der FFA im Filmförderungsgesetz vorgesehen, so dass auch
hier eine entsprechende gesetzliche Grundlage bestehe.
Für Rückfragen:
Pressesprecher
Hartmut Schultz
Hartmut Schultz-Kommunikation GmbH
Tel. 030/39880-101
Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

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