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VPRT vor Bundesratsberatung zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG): Telekommunikationsgesetz muss Zugang für Rundfunk und Mediendienste zu Telekommunikationsnetzen festschreiben

Berlin (ots)

Verbreitungsentgelte sollten für Rundfunkbieter bereits vorab
   kontrolliert werden
Vor der Befassung des Bundesrates mit der Novelle des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 2. April hat der Verband Privater
Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) auf die Notwendigkeit
hingewiesen, die Rolle von Rundfunk- und Mediendiensteanbietern im
TKG stärker als bisher zu berücksichtigen. Für sie müsse im TKG ein
Zugangsrecht zu Telekommunikationsnetzen aufgenommen werden. Zudem
solle im TKG ein Vorab-Regulierungsverfahren für die Tarifgestaltung
in Telekommunikationsnetzen festgeschrieben werden.
Das Telekommunikationsgesetz regelt den Wettbewerb im Bereich der
Telekommunikation und soll Nutzern einen angemessenen Zugang zu
Telekommunikationsdienstleistungen wie zum Beispiel zu UKW-,
Mobilfunk- und Kabelnetzen gewähren. Das derzeitige
Novellierungsverfahren setzt verschiedene europäische Richtlinien ins
TKG um, die die Spielräume für nationale Regulierungsbehörden erhöhen
und Doppelregulierungen vermeiden sollen.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Wir appellieren an den Bundesrat, in
einem Vermittlungsverfahren den Rundfunk vor dem Hintergrund seiner
verfassungsmäßig überragenden Bedeutung für die Meinungsfreiheit im
TKG hinreichend zu berücksichtigen. Rundfunk- und
Mediendiensteanbieter müssen auf Grund dieser Funktion ein
gesetzliches Zugangsrecht zu allen Netzen eingeräumt bekommen. Zudem
muss einer prohibitiven Preisgestaltung der Netzbetreiber, die
Monopolisten in den jeweiligen Verbreitungsgebieten sind, durch ein
entsprechendes Vorab-Regulierungsverfahren in Entgeltfragen
vorgebeugt werden. Dabei sind sowohl Veranstalter als auch
Landesmedienanstalten angemessen an den Verfahren zu beteiligen."
Das Kabelnetz ist mit Abstand der wichtigste Verbreitungsweg für
die privaten Rundfunk- und Mediendiensteanbieter. Circa 60 Prozent
aller Haushalte werden über das Kabelnetz mit ihren Programmen
versorgt. Für den Hörfunk ist nach wie vor die Terrestrik der
wichtigste Übertragungsweg. Auch hier besteht ein begrenztes
Frequenzspektrum und ein Monopol beim Sendernetzbetrieb. Damit sind
die Veranstalter auf den Zugang zu den Netzen und die Sicherstellung
einer effektiven Kontrolle der Entgelte durch die Regulierungsbehörde
angewiesen.
Die im VPRT zusammengeschlossenen privaten Rundfunk- und
Mediendiensteanbieter begrüßen, dass aus den Fachausschüssen des
Bundesrates bereits Vorschläge für einer stärkere Berücksichtigung
des Rundfunks im TKG verbunden mit dem Vorschlag, den
Vermittlungsausschuss mit einer grundlegenden Überarbeitung des
Gesetzes zu befassen, eingebracht worden sind. "Mit diesem Schritt
haben die Länder sich die Möglichkeit geschaffen, ihre Zuständigkeit
für die Rundfunkregulierung auch in das Novellierungsverfahren des
TKG als Bundesgesetz einzubringen. Wir appellieren an die Länder,
diese Chance mit einer Absicherung der gesetzlichen Position des
Rundfunks gegenüber den Netzbetreibern auch zu nutzen", so Doetz.
Für Rückfragen:
Pressesprecher
Hartmut Schultz 
Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel. 030/39880-101
Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

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