VAUNET - Verband Privater Medien
ARD-Schleichwerbeskandal darf notwendige Liberalisierungen der Werberegeln für die privaten elektronischen Medien nicht torpedieren
Berlin (ots)
Umfassendes Werbeverbot für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für die Glaubwürdigkeit der Gebührenfinanzierung unverzichtbar!
Eine strikte Abgrenzung der aktuellen Debatte über die skandalösen Schleichwerbefälle bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von der sachorientierten Diskussion über die notwendigen Werbeliberalisierungen für die privaten Medienunternehmen sowie einen umgehenden Beschluss zur Abschaffung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Sicherung der Glaubwürdigkeit seiner Gebührenfinanzierung forderte heute der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT), Jürgen Doetz.
Die Vermischung der unlauteren und teilweise kriminellen Schleichwerbepraxis bei den gebührenfinanzierten Anstalten mit der im Zusammenhang der Novelle der EG-Fernsehrichtlinie von der EU-Kommission geplanten Liberalisierung historisch überholter Werberegelungen sei völlig verfehlt. "Hier", so Jürgen Doetz, "zeigen sich in Deutschland vielmehr zum wiederholten Male die fatalen Konsequenzen der kommerziellen Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Anstalten, die von der Politik zu lange toleriert worden sind". Dieser "kommerzielle Sumpf" könne letztlich nur durch ein umfassendes Werbeverbot bei ARD und ZDF trocken gelegt werden. Doetz: "Fast jeder verantwortliche Medienpolitiker - zuletzt sogar der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und ZDF-Verwaltungsratsvorsitzende Kurt Beck (SPD) - hat sich in den letzten Jahren für einen werbefreien öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgesprochen. Die beste Antwort auf den Glaubwürdigkeitsverlust des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heißt deshalb: Das Werbeverbot jetzt beschließen und spätestens zum Ende der laufenden Gebührenperiode, das heißt im Jahre 2008, umsetzen!"
Im Blick auf die Novellierung der europäischen Fernsehrichtlinie, die unter anderem die Rundfunkwerbung in den Mitgliedstaaten der EU reguliere, kritisierte der VPRT-Präsident die undifferenzierten und einseitigen Vorverurteilungen der Anliegen der Wirtschaft in Deutschland. Es sei nicht Ziel der Werbewirtschaft oder der privaten Medienunternehmen, den Verbraucher mit offener Werbung zu überschütten, mit verdeckter Werbung hinters Licht zu führen und damit die Glaubwürdigkeit der Medien und die Presse- und Informationsfreiheit zu untergraben. "Wer dies - so wie aktuell zum Beispiel die Verbraucherschützer - glaubt und verkündet," so Doetz weiter, "der unterstellt der werbetreibenden Wirtschaft und den Medienunternehmen einen schier unbändigen Willen zur Selbstzerstörung". Bei "Productplacement" handle es sich allerdings um keine "Pest" - so kürzlich der WDR-Intendant Fritz Pleitgen -, sondern um ein legales Mittel zur Refinanzierung von Inhalten, vorausgesetzt, der Zuschauer werde dabei nicht irregeführt. Nebenbei gesagt schmücke sich im Übrigen ja auch der WDR-Intendant durchaus gerne mit derartigen "Pestbeulen", wenn man sich zum Beispiel an die Ausstrahlung der James-Bond-Filme erinnern dürfe ...
Die Abgrenzung von erlaubtem Productplacement zu verbotener Schleichwerbung sei sicher nicht immer einfach zu vermitteln. Auch die privaten Rundfunkanbieter hätten damit in der Vergangenheit durchaus Probleme gehabt. Jetzt ginge es in Brüssel um klare Vorgaben, um eindeutige Transparenz im Interesse des Zuschauers bzw. Nutzers, also gerade um das Gegenteil einer "Legalisierung von Schleichwerbung". Wer jetzt klare Vorgaben für zulässiges Productplacement als "Freibrief für Schleichwerbung" diskreditiere, betreibe ein durchsichtiges Manöver, um die Liberalisierung der Vorschriften der Fernsehwerbung grundsätzlich zu verhindern. Das Ziel sei eindeutig der Schutz der eigenen Werbemärkte vor Konkurrenz. Diese durchsichtige Wettbewerbspolitik in eigenem Interesse sei jedoch eine Wanderung auf einem schmalen Grat. "Wer im Glashaus sitzt", so der VPRT-Präsident, "sollte nicht mit Steinen werfen". Er könne sich nicht vorstellen, so Doetz, dass zum Beispiel Zeitungsverleger ähnliche Werberegulierungen akzeptieren würden, wie sie für die elektronischen privaten Medien Gültigkeit hätten, was man allerdings durchaus auch einmal wettbewerbsrechtlich diskutieren könnte.
Beendet werden muss nach Auffassung des VPRT auch endlich die Diffamierung, die EU-Kommission in Brüssel setze sich für Schleichwerbung ein. Die durch die Digitalisierung möglichen neuen Angebots- und Nutzungsformen privatwirtschaftlicher elektronischer Medien erforderten vielmehr eine umfassende Modernisierung der Werbevorschriften des Fernsehens, die allesamt aus der analogen Zeit stammten. Der VPRT fordere eine weit reichende Liberalisierung der Werberegeln für die privaten Anbieter. Oberster Grundsatz solle und müsse dabei jedoch das Verbot der Irreführung der Verbraucher bleiben, und damit werde Schleichwerbung ausgeschlossen! Eine Irreführung des Verbrauchers sei dann nicht mehr möglich, wenn er erkennen könne, wann es sich um kommerzielle Kommunikation und um Werbung handele. Der Grundsatz der absoluten Trennung von Werbung und Programm müsse im digitalen Zeitalter zu einer Verpflichtung werden, Werbung in jeder Form erkennbar werden zu lassen, was bei Schleichwerbung ja gerade verhindert werden solle. Diese Linie sei auch eindeutig von der in der EU-Kommission für die Novellierung der Fernsehrichtlinie zuständigen Kommissarin Viviane Reding unmissverständlich vorgegeben worden. Die Unterstellung der Verbände der Verbraucherschützer und anderer, die EU-Kommission wolle Schleichwerbung zulassen, mute angesichts der klaren, unmissverständlichen Aussagen aus Brüssel zur Verpflichtung der eindeutigen Kenntlichmachung jeglicher kommerzieller Kommunikation gerade zum Schutze der Verbraucher völlig absurd an, betonte Doetz abschließend.
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