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ARD-Schleichwerbeskandal darf notwendige Liberalisierungen der Werberegeln für die privaten elektronischen Medien nicht torpedieren

Berlin (ots)

Umfassendes Werbeverbot für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
   für die Glaubwürdigkeit der Gebührenfinanzierung unverzichtbar!
Eine strikte Abgrenzung der aktuellen Debatte über die skandalösen
Schleichwerbefälle bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
von der sachorientierten Diskussion über die notwendigen
Werbeliberalisierungen für die privaten Medienunternehmen sowie einen
umgehenden Beschluss zur Abschaffung der Werbung im
öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Sicherung der Glaubwürdigkeit
seiner Gebührenfinanzierung forderte heute der Präsident des
Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT),
Jürgen Doetz.
Die Vermischung der unlauteren und teilweise kriminellen
Schleichwerbepraxis bei den gebührenfinanzierten Anstalten mit der im
Zusammenhang der Novelle der EG-Fernsehrichtlinie von der
EU-Kommission geplanten Liberalisierung historisch überholter
Werberegelungen sei völlig verfehlt. "Hier", so Jürgen Doetz, "zeigen
sich in Deutschland vielmehr zum wiederholten Male die fatalen
Konsequenzen der kommerziellen Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen
Anstalten, die von der Politik zu lange toleriert worden sind".
Dieser "kommerzielle Sumpf" könne letztlich nur durch ein umfassendes
Werbeverbot bei ARD und ZDF trocken gelegt werden. Doetz: "Fast jeder
verantwortliche Medienpolitiker - zuletzt sogar der
rheinland-pfälzische Ministerpräsident und
ZDF-Verwaltungsratsvorsitzende Kurt Beck (SPD) - hat sich in den
letzten Jahren für einen werbefreien öffentlich-rechtlichen Rundfunk
ausgesprochen. Die beste Antwort auf den Glaubwürdigkeitsverlust des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks heißt deshalb: Das Werbeverbot jetzt
beschließen und spätestens zum Ende der laufenden Gebührenperiode,
das heißt im Jahre 2008, umsetzen!"
Im Blick auf die Novellierung der europäischen Fernsehrichtlinie,
die unter anderem die Rundfunkwerbung in den Mitgliedstaaten der EU
reguliere, kritisierte der VPRT-Präsident die undifferenzierten und
einseitigen Vorverurteilungen der Anliegen der Wirtschaft in
Deutschland. Es sei nicht Ziel der Werbewirtschaft oder der privaten
Medienunternehmen, den Verbraucher mit offener Werbung zu
überschütten, mit verdeckter Werbung hinters Licht zu führen und
damit die Glaubwürdigkeit der Medien und die Presse- und
Informationsfreiheit zu untergraben. "Wer dies - so wie aktuell zum
Beispiel die Verbraucherschützer - glaubt und verkündet," so Doetz
weiter, "der unterstellt der werbetreibenden Wirtschaft und den
Medienunternehmen einen schier unbändigen Willen zur
Selbstzerstörung". Bei "Productplacement" handle es sich allerdings
um keine "Pest" - so kürzlich der WDR-Intendant Fritz Pleitgen -,
sondern um ein legales Mittel zur Refinanzierung von Inhalten,
vorausgesetzt, der Zuschauer werde dabei nicht irregeführt. Nebenbei
gesagt schmücke sich im Übrigen ja auch der WDR-Intendant durchaus
gerne mit derartigen "Pestbeulen", wenn man sich zum Beispiel an die
Ausstrahlung der James-Bond-Filme erinnern dürfe ...
Die Abgrenzung von erlaubtem Productplacement zu verbotener
Schleichwerbung sei sicher nicht immer einfach zu vermitteln. Auch
die privaten Rundfunkanbieter hätten damit in der Vergangenheit
durchaus Probleme gehabt. Jetzt ginge es in Brüssel um klare
Vorgaben, um eindeutige Transparenz im Interesse des Zuschauers bzw.
Nutzers, also gerade um das Gegenteil einer "Legalisierung von
Schleichwerbung". Wer jetzt klare Vorgaben für zulässiges
Productplacement als "Freibrief für Schleichwerbung" diskreditiere,
betreibe ein durchsichtiges Manöver, um die Liberalisierung der
Vorschriften der Fernsehwerbung grundsätzlich zu verhindern. Das Ziel
sei eindeutig der Schutz der eigenen Werbemärkte vor Konkurrenz.
Diese durchsichtige Wettbewerbspolitik in eigenem Interesse sei
jedoch eine Wanderung auf einem schmalen Grat. "Wer im Glashaus
sitzt", so der VPRT-Präsident, "sollte nicht mit Steinen werfen". Er
könne sich nicht vorstellen, so Doetz, dass zum Beispiel
Zeitungsverleger ähnliche Werberegulierungen akzeptieren würden, wie
sie für die elektronischen privaten Medien Gültigkeit hätten, was man
allerdings durchaus auch einmal wettbewerbsrechtlich diskutieren
könnte.
Beendet werden muss nach Auffassung des VPRT auch endlich die
Diffamierung, die EU-Kommission in Brüssel setze sich für
Schleichwerbung ein. Die durch die Digitalisierung möglichen neuen
Angebots- und Nutzungsformen privatwirtschaftlicher elektronischer
Medien erforderten vielmehr eine umfassende Modernisierung der
Werbevorschriften des Fernsehens, die allesamt aus der analogen Zeit
stammten. Der VPRT fordere eine weit reichende Liberalisierung der
Werberegeln für die privaten Anbieter. Oberster Grundsatz solle und
müsse dabei jedoch das Verbot der Irreführung der Verbraucher
bleiben, und damit werde Schleichwerbung ausgeschlossen! Eine
Irreführung des Verbrauchers sei dann nicht mehr möglich, wenn er
erkennen könne, wann es sich um kommerzielle Kommunikation und um
Werbung handele. Der Grundsatz der absoluten Trennung von Werbung und
Programm müsse im digitalen Zeitalter zu einer Verpflichtung werden,
Werbung in jeder Form erkennbar werden zu lassen, was bei
Schleichwerbung ja gerade verhindert werden solle. Diese Linie sei
auch eindeutig von der in der EU-Kommission für die Novellierung der
Fernsehrichtlinie zuständigen Kommissarin Viviane Reding
unmissverständlich vorgegeben worden. Die Unterstellung der Verbände
der Verbraucherschützer und anderer, die EU-Kommission wolle
Schleichwerbung zulassen, mute angesichts der klaren,
unmissverständlichen Aussagen aus Brüssel zur Verpflichtung der
eindeutigen Kenntlichmachung jeglicher kommerzieller Kommunikation
gerade zum Schutze der Verbraucher völlig absurd an, betonte Doetz
abschließend.
Für Rückfragen:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel. 030/39880-101, Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

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