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Private Radiosender sehen künftig freie Berichterstattung durch kommerzielle Interessen der Bundesligavereine und der DFL in Gefahr

Karlsruhe/Berlin (ots)

VPRT warnt vor Konsequenzen der BGH-Entscheidung zu    
   Hörfunk-Lizenzgebühren im Sport
In der Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit von Lizenzgebühren
für die Hörfunkberichterstattung von Sportereignissen hat der
Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe die Revision
von Radio Hamburg gegen die Deutsche Fußball-Liga (DFL) und die
Hamburger Fußballvereine Hamburger SV und FC St. Pauli
zurückgewiesen. Danach dürfen Bundesligaclubs für die Live- und
sonstige Berichterstattung aus den Stadien eine Vergütung von
Radiosendern verlangen. Allerdings weist der Senat auch darauf hin,
dass die Vermarktung von "Hörfunkrechten" nicht dazu führen darf,
dass der Hörfunkveranstalter - etwa durch eine vertragliche
Verpflichtung zur Verbreitung redaktioneller Beiträge zum Thema
Fußball - in der freien Gestaltung seines Programms und der aktuellen
und von Dritten unbeeinflussten Information seiner Hörer behindert
wird.
Mit der Grundsatzentscheidung des BGH endet ein rund vierjähriger
Rechtsstreit, den Radio Hamburg stellvertretend für den im VPRT
organisierten privaten Hörfunk geführt hatte. Hans-Dieter Hillmoth,
Vorsitzender des Fachbereichs Hörfunk im VPRT: "Die Entscheidung des
Bundesgerichtshofes sehen wir als große Gefahr für die freie
Sportberichterstattung. Die Rundfunkfreiheit wird den kommerziellen
Interessen der Vereine untergeordnet. Es ist nun zu befürchten, dass
sich das Urteil auch jenseits der Fußballberichterstattung zu Lasten
des Hörers auswirken wird. Was in einem ersten Schritt für den
Hörfunk gilt, kann schnell auch zu einem Thema für unsere Print- und
Fotokollegen werden. Wir werden nun intensiv zu prüfen haben, wie die
verfassungsrechtliche Rundfunkfreiheit künftig abgesichert werden
kann. Dies kann über eine klarstellende Regelung im
Rundfunkstaatsvertrag erfolgen. Den Gang zum Bundesverfassungsgericht
können wir ebenfalls nicht ausschließen."
Anfang 2000 hatten die Bundesligaclubs und deren
Vermarktungsorganisation DFL unter Berufung auf "Hörfunkrechte"
erstmals eine Vergütung für Live- und sonstige Berichterstattung aus
den Stadien gefordert. Gegen die Erhebung von Lizenzgebühren der
Hamburger Bundesligaclubs Hamburger SV und FC St. Pauli und deren
Vermarktungsorganisation DFL hatte sich Radio Hamburg stellvertretend
für den VPRT gerichtlich zur Wehr gesetzt. Nachdem zunächst das
Landgericht Hamburg Ende April 2002 und anschließend das
Oberlandesgericht Hamburg im Juni 2003 die Klage bzw. die Berufung
von Radio Hamburg ab- bzw. zurück gewiesen hatte, klagte der Sender
beim Bundesgerichtshof. "Ziel des Musterprozesses war es, allen
Radiohörern in Deutschland die gewohnte Fußballberichterstattung aus
den Stadien zu ermöglichen. Dass dies künftig möglicherweise nicht
mehr gewährleistet werden kann, stellt einen herben Rückschlag für
die Rundfunkfreiheit dar. Die kommerziellen Bestrebungen der Vereine
gehen ganz klar zu Lasten unserer Zuhörer", so Marzel Becker,
Programmdirektor und Geschäftsführer von Radio Hamburg.
Für Rückfragen:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101, Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

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