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VPRT zum Vorschlag der EU-Kommission zur Revision der EU-Fernsehrichtlinie:

Berlin (ots)

-  Zu wenig Signale für mehr Flexibilität 
   -  Chance für zukunftsfähigen Regulierungsrahmen mit flexibler
      Werberegulierung und Abbau von Wettbewerbsnachteilen für
      elektronische Medien konsequenter nutzen
Mit Kritik und Zurückhaltung haben die im Verband Privater
Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) zusammengeschlossenen
Unternehmen auf den heute in Brüssel vorgestellten Vorschlag der
EU-Kommission zur Revision der EU-Fernsehrichtlinie reagiert. Der
bislang bekannte Entwurf zeige dort gute Ansätze, wo die kommende
Regulierung den herrschenden Notwendigkeiten der TV-Branche angepasst
wurde, so im Bereich der Werbung durch Streichung des
Blockwerbegebotes und der Abstandsvorgaben für die meisten
Programmformate. Auch die geplanten Regelungen zum Product Placement
seien vor dem Hintergrund des derzeit ungleichen internationalen
Wettbewerbs zu begrüßen. In anderen Punkten jedoch bleibe der Entwurf
deutlich hinter den Erfordernissen eines zukunftsfähigen europäischen
Medienmarktes zurück.
"Zu einer Reform des Regulierungsrahmens gibt es keine
Alternative", so VPRT-Präsident Jürgen Doetz. "Die europäische
Medienindustrie braucht einen wesentlich liberaleren Rechtsrahmen, um
zukunftsfähig zu sein. Das Beharren auf Detailregelungen wird den
europäischen Medienunternehmen im globalen Wettbewerb keinen
Wachstumsimpuls verleihen." Doetz kündigte an, der VPRT werde sich
deshalb bei der beginnenden parlamentarischen Beratung mit Nachdruck
dafür einsetzen, weitere Verbesserungen für seine Mitglieder zu
erreichen.
Der VPRT erwartet eine Umsetzung der revidierten Fernsehrichtlinie
in Deutschland frühestens im Jahr 2009. "Bis dahin ist dieser Entwurf
unter Umständen wieder von der digitalen Entwicklung überholt", so
VPRT-Präsident Jürgen Doetz.
Dr. Tobias Schmid, Vorsitzender des Fachbereichs Fernsehen und
Vizepräsident des VPRT: "Wir sehen gute Ansätze überall dort, wo
überkommene Regulierungen wie die Abstandsregelungen und die
Regelungen zu Einzelspots der Realität angepasst werden sollen.
Andere Teile wie z. B. das Stundenmaximum oder die
Unterbrechungsmöglichkeiten bei Filmen und TV-Movies sind nicht nur
hinter unseren Erwartungen, sondern auch hinter wirtschaftlichen
Anforderungen zurückgeblieben. Wer eine europäische Filmindustrie
haben will, darf das Ausstrahlen von Filmen nicht unattraktiv machen.
Die Ausweitung der Unterbrecherregelung bei Kinofilmen auf andere
Programme ist ein nicht hinzunehmender Rückschritt."
Der VPRT kritisiert, dass die bestehenden Wettbewerbsnachteile des
Fernsehens im Vergleich zu anderen Mediengattungen nicht korrigiert
werden sollen. Das Fernsehen bleibt auch nach dem neuen Entwurf das
am stärksten regulierte Medium. "Diese Benachteiligung gegenüber
Print- und übrigen elektronischen Medien lässt sich im Zeitalter der
Digitalisierung immer weniger rechtfertigen", so Schmid. Die
stündliche Werbezeitenbegrenzung von 12 Minuten muss abgeschafft
werden. Vor dem Hintergrund des vielfältigen Medienangebotes, das
sich in der digitalen Medienzukunft noch weiter verbreitern werde,
sei das Erfordernis europaweiter, harmonisierender Detailregelungen
in diesem Bereich grundsätzlich zu hinterfragen."
Der VPRT setzt sich zudem für eine konsequentere Stärkung der
Selbstkontrolle ein. Der Gedanke der Selbstverantwortung der
Medienunternehmen werde bei der im Revisionsentwurf als Modell
vorgesehenen staatlich überwachten Ko-Regulierung wieder aufgegeben.
"Das ist ein gravierender Rückschritt und spricht uns Unternehmen
jegliche Selbstverantwortung ab", so VPRT-Präsident Jürgen Doetz.
"Wenn die Kommission schon eine unabhängige Kontrolle für die
Einhaltung der Bestimmungen der Fernsehrichtlinie vorsieht, muss
diese konsequenter Weise auch für die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten gelten. Dass ihre interne Kontrolle in vielen
Bereichen nicht greift, zeigt die Programmpraxis der vergangenen
Jahre eindrucksvoll."
Eine Missachtung der Position von Rechteinhabern sieht der VPRT in
der angestrebten Einführung eines europäischen
Kurzberichterstattungsrechtes für den Bereich der
Fernsehübertragungen. Dieses umgehe die Lizenzierungspraxis von
Rechteinhabern und gefährde das empfindliche Gleichgewicht auf dem
Sportrechte-Markt. In Deutschland gebe es bereits ein im
Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebenes Recht auf
Kurzberichterstattung im Fernsehen, das in der Praxis gut
funktioniere. Im Rahmen des Rechts auf Information soll in Zukunft
auch nicht definierten "Intermediaries", insbesondere
Nachrichtenagenturen, Zugang zu Bildausschnitten ermöglicht werden -
ohne zu beachten, dass deren Geschäftsmodell gerade in der
Kommerzialisierung von Bildmaterial besteht.
Die im Fachbereich Multimedia im VPRT zusammengeschlossenen
Unternehmen kritisieren insbesondere, dass die von der EU-Kommission
vorgeschlagene Ausdehnung des Anwendungsbereiches der
EU-Fernsehrichtlinie zu einer Höherregulierung führt. Dr. Marcus
Englert, Vorsitzender des Fachbereichs Multimedia und Vizepräsident
des VPRT: "Diese völlig unnötige Hochregulierung bestimmter Bereiche
elektronischer Medien, z. B. durch Quoten in Form einer
Produktionsempfehlung und die Ausdehnung der Sponsoringvorgaben auf
nicht-lineare Dienste, schränkt die Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Multimediaindustrie ein. Die Abgrenzung linear und
nicht-linear schafft im Vergleich zur vorherigen Rechtslage Grauzonen
im Anwendungsbereich und Rechtsunsicherheit für die betroffenen
Unternehmen." Durch die Ausdehnung und die unklaren Definitionen wird
die Entwicklung neuer Multimedia-Angebote behindert, da sie nicht wie
bisher flexibel auf die Marktentwicklung reagieren können. Die
Erprobung neuer kundenattraktiver Angebote erfordert einen
entsprechend weiten Spielraum.
Für Rückfragen:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel. 030/39880-101, Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

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