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Private Rundfunkveranstalter protestieren gegen mögliche Vergabe der Fußball-Bundesligarechte an Infrastrukturbetreiber: VPRT warnt vor Mehrfachmonopolen im Netz- und Plattformbetrieb sowie im Inhaltebereich

Berlin (ots)

Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation
(VPRT) e. V. hat große Bedenken gegen eine umfassende Vergabe der
Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga an die Deutsche Telekom
AG/T-Online International AG oder die Kabel Deutschland GmbH. "Die
Kombination von Übertragungsrechten und Rechtehandel auf der einen
sowie Monopolstrukturen im Bereich der Übertragungswege auf der
anderen Seite birgt große Gefahren für den Wettbewerb und damit die
Meinungsvielfalt der Medien. Dies gilt in besonderem Maße für
Kabelnetzbetreiber, die nicht nur den Zugang zu knappen Ressourcen
kontrollieren, sondern auch selbst als Veranstalter auftreten wollen.
Darüber hinaus halten wir eine solche Verknüpfung von
Mehrfachmonopolen gerade bei einem Unternehmen mit staatlicher
Beteiligung wie der Telekom für schlichtweg unhaltbar", sagte
VPRT-Präsident Jürgen Doetz heute in Berlin. "Im Zusammenspiel mit
dem politisch gestützten Investitions- und Regulierungsschutz der
Telekom beim Ausbau der Glasfasernetze auch für Video On Demand- und
Fernsehangebote könnten wir schon bald wieder in die Zeiten des
staatlichen Breitbandmonopols zurückgeworfen werden. Wenn nun auch
noch Inhalte mit vergeben werden sollten, würde dies das Fass
endgültig zum Überlaufen bringen!"
Dem diskriminierungsfreien Zugang und der Abbildung von Inhalten
auf Plattformen komme in der digitalen Welt entscheidende Bedeutung
zu, so Doetz weiter. Wenn Netze, Plattformen und massenattraktive
Inhalte in einer Hand lägen, seien Diskriminierungen quasi
vorprogrammiert. "Grundsätzlich ist der Auf- und Ausbau neuer
Plattformen für IP-TV über DSL zur Überwindung von
Kapazitätsengpässen wie etwa im analogen Kabel sehr zu begrüßen.
Allerdings darf dies nicht zu staatlich gestützten Marktabschottungen
führen." Gerade Unternehmen mit Staatsbeteiligung könnten zudem beim
Rechteeinkauf wettbewerbsfester agieren. Doetz: "Der Gesetzgeber hat
sich aus guten Gründen für ein staatsfernes duales Rundfunksystem
entschieden. Wer Rundfunk veranstaltet, muss auch die rechtlichen
Voraussetzungen dafür erfüllen." Der Erwerb einer Rundfunklizenz zur
Verwertung von Free- oder Pay-TV-Ausstrahlungsrechten durch die
Deutsche Telekom AG/T-Online International AG sei wegen der
Rundfunkfreiheit ohnehin höchst bedenklich. Hinzu komme erschwerend,
dass die Telekom gleichzeitig auch als zentraler Sponsor von
sportlichen Großereignissen, Fußballvereinen und Sportsendungen
(ARD-Sportschau) auftrete.
Für Rückfragen:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel. 030/39880-101, Email: schultz@schultz-
kommunikation.de

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