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VPRT: Antwort der Bundesregierung auf Auskunftsersuchen der EU-Kommission im Beihilfeverfahren politisch ohne Beispiel

Berlin (ots)

Bundesregierung fordert Verfahrenseinstellung und Aufgabe 
   rechtlicher Positionen von der EU-Kommission als Bedingung für 
   eingeforderte Auskünfte
Interessen der privaten Medienunternehmen werden nicht 
   berücksichtigt
Mit ihrer Antwort auf ein erneutes Auskunftsersuchen der
Europäischen Kommission zu wettbewerbspolitisch relevanten Positionen
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland hat die
Bundesregierung den Konflikt mit der Brüsseler Wettbewerbsbehörde auf
dem Rücken der privaten Rundfunkanbieter maßgeblich verschärft.
Dieses Fazit zog der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und
Telekommunikation e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, aus dem 44-seitigen
Schreiben.
Das Dokument, das in enger Abstimmung mit den für die
Medienpolitik zuständigen Bundesländern und den
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entstanden sei, ziele
ausschließlich darauf, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Erläuterungen zu einem beabsichtigten Maßnahmenkatalog zur
Optimierung der dualen Rundfunkordnung in Deutschland sollen demnach
erst dann näher präzisiert werden, "wenn die Verfahrenseinstellung
ohne beihilferechtliches Präjudiz gemeinsame Vorstellung der GD
Wettbewerb und der Bundesregierung wird". Ein äußerst ungewöhnliches
Vorgehen und Ansinnen, so Doetz. Die privaten Rundfunkanbieter in
Deutschland blieben allerdings zuversichtlich, dass die Europäische
Kommission den von ihr eingeschlagenen Weg weiter verfolgen werde.
Der VPRT unterstütze die Kommission in ihrer Grundsatzposition, dass
Rundfunkgebühren dem europäischen Beihilferecht unterliegen. Damit,
so Doetz weiter, sei für Deutschland eine Präzisierung des
öffentlich-rechtlichen Programmauftrages von ARD und ZDF zwingend
geboten.
Im Übrigen sei es ein Irrglaube, wenn man in Deutschland davon
ausgehe, mit einer Verfahrenseinstellung in Brüssel die Diskussion
über die zwingend notwendigen Korrekturen am Wettbewerbsverhalten der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aussitzen zu können. "Wir
werden in Deutschland und in Brüssel medienpolitisch und
medienrechtlich so lange weiterkämpfen, bis wir für den privaten
Rundfunk mehr Chancengerechtigkeit im Dualen Rundfunksystem erkämpft
haben", erklärte Doetz. Der VPRT-Präsident betonte, dass der Verband
im Falle einer Verfahrenseinstellung ohne konkrete Ergebnisse den
europäischen Rechtsweg beschreiten werde. Die dem Verfahren in
Brüssel zugrunde liegende Beschwerde hatte der VPRT im April 2003
eingereicht.
Das aktuelle Schreiben der Bundesregierung nach Brüssel enthält
nach Auffassung des VPRT an mehreren Stellen Positionen, die zu
gravierenden Beeinträchtigungen der Wettbewerbsfähigkeit des privaten
Rundfunks in Deutschland führen. So werde zum Beispiel mit Blick auf
die digitalen Bouquets von ARD und ZDF konstatiert, dass deren
Programmangebote so weiterentwickelt werden müssten, dass sie
geänderten Publikumsinteressen oder neuen Formen und Inhalten des
Fernsehens entsprechen. Die Bestimmung dessen, was in diesem Rahmen
publizistisch erforderlich sei, stehe danach den Rundfunkanstalten
zu. Dies bedeute einen umfassenden Freibrief für die weitere
Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, so der
VPRT-Präsident. Die Umwidmung der derzeitigen öffentlich-rechtlichen
Digitalkanäle zu Sportkanälen bei Großveranstaltungen wie zuletzt den
olympischen Winterspielen in Turin, wird in dem Schreiben mit der
Aussage, der Programmschwerpunkt werde durch die zeitweilige
Umstellung des Programmschemas nicht verändert, lapidar verteidigt.
Notwendige ordnungspolitische Vorgaben werden auf die Gremien der
öffentlich-rechtlichen Anstalten abgeschoben, die zu prüfen hätten,
dass etwa geplante Online-Angebote den demokratischen, sozialen und
kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft dienten. Dies
festzustellen, seien die plural besetzten internen Kontrollgremien
"geeignet und berufen". Auch für die Mobile-Aktivitäten von ARD und
ZDF werden keine Beschränkungen vorgesehen. "Das alles
zusammengenommen", so Doetz, "bedeutet neue Angebote auf allen Wegen
wie aus einem Selbstbedienungsladen auf Kosten aller
Gebührenzahler!"
Aus Sicht des VPRT völlig unzutreffend sei in der Antwort der
Bundesregierung die Darstellung der Situation beim Erwerb von
Sportrechten. Hier werde der Eindruck erweckt, dass der Markt zu
einer angemessenen Verteilung zwischen dem öffentlich-rechtlichen
System und den kommerziellen Sendeunternehmen geführt habe. Dies
gelte auch für die Behauptung, ARD und ZDF ließen Rechte insofern
nicht ungenutzt, als sie die Rechte entweder selbst verwerten oder
zur Sublizenzierung anbieten. Derartige Darstellungen seien vor allem
vor dem Hintergrund des aktuellen Beispiels der olympischen
Winterspiele in Turin befremdlich. Die Vertreter der Länder hätten
sich hier vor wenigen Monaten selbst davon überzeugen können, dass
die Sublizenzierungspraxis von ARD und ZDF aufgrund der von ihnen
gestellten Bedingungen für die privaten Programmanbieter
(Parallelberichterstattung, fehlende Planungssicherheit) letztlich
inakzeptabel gewesen seien.
Für Rückfragen:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel. 030/39880-101, Email:  schultz@schultz-kommunikation.de

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