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VPRT zur Einigung von EU-Kommission und Ländern im Gebührenstreit
Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer fairen dualen Rundfunkordnung

Bonn (ots)

Als einen ersten wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu
einer fairen dualen Rundfunkordnung bewertete Jürgen Doetz, Präsident
des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), die 
Einigung der EU-Kommission und der Länder auf einen konkreten 
Maßnahmenkatalog zur Definition des Auftrages der 
gebührenfinanzierten Anstalten und zur Transparenz ihrer 
Finanzierung. Damit habe sich der konsequente Einsatz des Verbandes 
im Interesse der privaten Medienunternehmen gelohnt.
Der VPRT begrüßt, dass es der Kommission gelungen ist, Deutschland
doch noch weiter in die Pflicht zu nehmen und dass sie mit Erfolg 
deutliche Änderungen des so genannten 20-Punkte-Papiers von Ende 
November eingefordert hat. Die auch nach dem 12. Dezember 2006 
nochmals überarbeiteten Vorschläge stellen eine Annäherung zum 
Eckpunktepapier von Bund/Ländern vom Sommer dar, welches zunächst mit
dem 20-Punkte-Papier aus dem November sehr verwässert worden war. Die
nun vorgeschlagenen Maßnahmen gehen wieder in die richtige Richtung 
hin zu einer positiven Neuordnung des Finanzierungssystems des 
öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Der VPRT bewertet die Einigung von Bund/Ländern und EU-Kommission 
auch vor dem Hintergrund positiv, dass nunmehr unverzüglich die 
Umsetzung in nationales Recht in Angriff genommen werden kann und 
muss. Eine weitere Auseinandersetzung hätte die nationale Arbeit an 
neuen und wettbewerbskonformen Rahmenbedingungen im dualen 
Rundfunksystem auf unabsehbare Zeit verschoben.
Enttäuscht ist der VPRT u. a. darüber, dass die zunächst 
zugesicherte Begrenzung der Online-Aktivitäten auf 0,75 % des 
Jahreshaushaltes aufgegeben wurde. Damit wird es deutlich 
schwieriger, eine ungehemmte Expansion des öffentlich-rechtlichen 
Rundfunks in diesem Bereich zu verhindern, zumal es weiteren 
Verbesserungsbedarf bei der konkreten Definition des Auftrages auch 
und gerade im Bereich der neuen Dienste gibt. Auch die Rechtsstellung
Dritter, die im so genannten "Anmeldeverfahren" für neue 
öffentlich-rechtliche Medienangebote lediglich eine Stellungnahme 
abgeben dürfen, ist deutlich zu schwach ausgestaltet. Leider ist es 
diesbezüglich auch nicht gelungen, eine unabhängige externe Kontrolle
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorzusehen.
"Wie genau der Maßnahmenkatalog zu bewerten ist, hängt natürlich 
von der konkreten Umsetzung der Vorschläge ab", so Doetz. Dies gelte 
insbesondere für die Konkretisierung des Auftrags und die 
Ausgestaltung des Anmeldeverfahrens. "Wir werden sehr genau 
beobachten, wie der Maßnahmenkatalog in Gesetzesform gegossen wird. 
Falls sich der Maßnahmenkatalog in wichtigen Kernpunkten als bloße 
Worthülse entpuppen sollte, ist der Gang zum EuGH unumgänglich", so 
der Präsident des VPRT, Jürgen Doetz.

Pressekontakt:

Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

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