Bedrohte afghanische Mitarbeiter: ungleiche Behandlung durch Bundesregierung
Hamburg (ots)
Die Bundesregierung behandelt afghanische Mitarbeiter, die sich durch ihre Arbeit für Deutschland bedroht sehen und ausreisen wollen, offenbar ungleich. Das ergaben Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung. So informierte die zum Entwicklungshilfeministerium gehörende Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ihre lokalen Mitarbeiter nach Schilderungen von Ortskräften nicht aktiv und riet mehrfach von Ausreiseanträgen ab. Von den bisher 437 Aufnahmezusagen u. a. an Dolmetscher entfällt lediglich eine auf den Bereich des Entwicklungshilfeministeriums.
Die Bundesregierung lehnte 60 Prozent der Ausreiseanträge afghanischer Mitarbeiter ab, die sich vor allem durch Taliban gefährdet sehen. Der ehemalige Wehrbeauftragte Reinhold Robbe (SPD) bezeichnete den Umgang mit Ortskräften als "beschämend" und "unseres Landes unwürdig". Pro Asyl kritisierte die Intransparenz des Verfahrens und den Druck, den die GIZ auf ihre Mitarbeiter ausübe. Die Bundesregierung erklärte, sie komme ihrer Fürsorgepflicht nach und gewährleiste mit einem einheitlichen Kriterienkatalog die Gleichbehandlung der afghanischen Ortskräfte.
Hochrangige deutsche GIZ-Vertreter sollen nach Schilderungen von Teilnehmern in mehreren Sitzungen und Gesprächen ihren afghanischen Mitarbeitern als Linie vermittelt haben, dass eine Ausreise nach Deutschland für GIZ-Ortskräfte nicht möglich sei. Die Bundesregierung erklärte, sie kenne solche Äußerungen nicht und hielte sie für sachlich falsch. In der Folge melden Ortskräfte nach eigenen Angaben konkrete Drohungen nicht, weil sie es für aussichtslos halten oder Angst um ihren Job haben. Zudem werden die knapp 1700 afghanischen Mitarbeiter der staatlichen Entwicklungshilfe-Organisation offenbar nicht wie vom Entwicklungshilfeministerium behauptet über ihre Möglichkeiten bei Drohungen informiert. Erst in den vergangenen Wochen wurde nach Angaben der Bundesregierung die erste Ausreise einer GIZ-Ortskraft genehmigt, acht weitere Fälle werden derzeit geprüft. "Ich denke, hier wird ein Druck ausgeübt, sich nicht zu melden", so der Frankfurter Anwalt und Pro-Asyl-Mitbegründer Victor Pfaff. Man solle aber daran denken, "dass sich in Zukunft Menschen für die GIZ oder für andere Organisationen nicht mehr zur Verfügung stellen, wenn man ihnen in einer Gefährdungslage nicht mehr hilft."
Bei Fällen im Bereich der Bundeswehr sind Entscheidungen gegen eine Ausreise oftmals nicht nachvollziehbar. So wurden nach Recherchen von NDR, WDR und SZ Anträge trotz konkreter Drohungen abgelehnt, und das, obwohl die Afghanen in Taliban-Gebieten sehr exponiert für die Deutschen tätig waren, v. a. als Dolmetscher. Konkrete Gründe für die Ablehnung werden meist nicht mitgeteilt, die Entscheidungen sind rechtlich kaum anfechtbar. Der ehemalige Wehrbeauftragte Reinhold Robbe (SPD) kritisiert die bisherige Handhabung des Verfahrens: "Es ist beschämend, wie die Ortskräfte behandelt werden, die im Grunde Leib und Leben eingesetzt haben, damit deutsche Kräfte - sowohl Soldaten als auch Entwicklungshelfer - ihre Arbeit tun können. Es ist unwürdig, nicht hinnehmbar und aus diesem Grund bedarf es schneller Hilfe und einer anderen Regelung." Thomas de Maizière kenne als Bundesinnenminister und früherer Verteidigungsminister alle Details, so Robbe. Der Minister "könnte handeln, aber er tut es nicht, und da muss man die Frage stellen, warum nicht und kann man das so hinnehmen".
Insgesamt wurden bislang nach Angaben der Bundesregierung 1105 so genannte Gefährdungsanzeigen afghanischer Mitarbeiter des Verteidigungs-, Innen-, Außen- und Entwicklungshilfeministeriums bearbeitet. Davon wurden 60 Prozent abgelehnt. Für afghanische Ortskräfte, die sich bedroht fühlen, gilt seit einem Jahr ein standardisiertes Verfahren aller Ministerien. Die einheitlichen Kriterien werden Antragstellern, Anwälten und der Öffentlichkeit jedoch nicht offengelegt und sind als Verschlussache eingestuft. Dazu Pro-Asyl-Mitbegründer Victor Pfaff: "Solange die Kriterien und die Arbeitsweise nicht auf den Tisch kommen, bleibt ein Misstrauen in das Verfahren, in Verbindung damit, dass wir eben Ablehnungen bekommen, die wir nicht nachvollziehen können."
Am Donnerstag, 16. Oktober, berichtet das ARD-Magazin "Panorama" um 21.45 im Ersten über das Thema und schildert Einzelfälle.
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