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Burda und Heinen: Aktivitäten von ARD und ZDF im Internet müssen begrenzt werden
BDZV und VDZ appellieren an Gesetzgeber

Berlin (ots)

Vor einer weiteren Expansion der Online-Aktivitäten
von ARD und ZDF haben die Präsidenten des Verbands Deutscher 
Zeitschriftenverleger (VDZ), Prof. Dr. Hubert Burda, und des 
Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, 
heute in Berlin gewarnt. Schon die bestehenden Internetangebote des 
öffentlich-rechtlichen Rundfunks drohten, die Vielfalt 
privatwirtschaftlich organisierter Medien in Deutschland nachhaltig 
zu beeinträchtigen, bekräftigten Heinen und Burda zum Auftakt der 
Internationalen Funkausstellung. Die von den Sendern angekündigte 
Erweiterung unterlaufe die Vorgaben der EU-Kommission. BDZV und VDZ 
appellierten an den deutschen Gesetzgeber, die von der EU-Kommission 
festgestellten Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen und den "Bestand
einer freien und vielfältigen Presse" zu sichern. Die 
Verlegerverbände forderten, den öffentlich-rechtlichen Auftrag neu zu
definieren und eindeutig zu begrenzen sowie die für 
Online-Aktivitäten eingesetzten finanziellen Mittel zu deckeln.
Nachfolgend der Appell im Wortlaut
Die Funkhäuser werden mit Gebühren in Höhe von jährlich über 
sieben Milliarden Euro ver-sorgt und müssen ihre Angebote nicht im 
publizistischen und wirtschaftlichen Wettbewerb refinanzieren. Diese 
finanzielle Absicherung ist ohne klare und eindeutige Begrenzungen 
des öffentlich-rechtlichen Auftrags im Bereich digitaler  Medien 
unter den weiteren vorherrschenden tatsächlichen und 
rundfunkrechtlichen Bedingungen in Deutschland mit dem europäischen 
Wettbewerbsrecht nicht vereinbar. Nach Auffassung der Europäischen 
Kommission kommt es ohne solche Schranken in den Bereichen Internet 
und mobile Dienste zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Zeitungs-
und Zeitschriftenverlage.
Die Bundesregierung und die Bundesländer haben daher gegenüber der
Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission zahlreiche 
Maßnahmen zugesagt, die geeignet sein werden, einen fairen Wettbewerb
in den Medienmärkten wiederherzustellen. Trotz dieser Zusagen halten 
ARD und ZDF an der Expansion ihrer Angebote im Internet und auf 
mobilen Endgeräten fest. Sie beeinträchtigen damit die Entwicklung 
und wirtschaftliche Basis der freien Online-Presse - was sich in 
letzter Konsequenz nachteilig auf die Vielfalt der Presse auswirken 
wird.
BDZV und VDZ appellieren an den deutschen Gesetzgeber, die von der
EU-Kommission festgestellten Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen, 
um den Bestand einer freien und vielfältigen Presse auch in einer 
digitalen Zukunft zu erhalten. Die Verlegerverbände halten dabei 
folgende medienpolitische Eckpfeiler für unabdingbar:
  • "Telemedien" mit Text, Bild und Video von ARD und ZDF dürfen nur als programmbegleitende Randnutzung zu Fernseh- und Hörfunkprogrammen angeboten werden. Die Inhalte müssen zusätzlich einen "Public-Value"-Test bestehen, der sicherstellt, dass nur solche Angebote der Sender erfolgen, die neben den Diensten privater Anbieter im Internet zur Sicherung eines vielfältigen Angebotes notwendig sind.
  • Werbung darf in öffentlich-rechtlichen Online-Medien weiterhin nicht stattfinden. Auch jede sonstige Kommerzialisierung im Sinne wirtschaftlich-relevanter Transaktionen muss unterbleiben.
  • Selbst unter Einhaltung der bisherigen Budget-Grenze haben ARD und ZDF ausufernde und damit wettbewerbsverzerrende Webseiten aufgebaut. Es ist daher eine neue, nied-rigere Deckelung für dann reduzierte, wettbewerbskonforme Auftritte festzulegen.

Pressekontakt:

Für den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger

Hans-Joachim Fuhrmann
Leiter Kommunikation + Multimedia
Telefon:030/726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Internet: www.bdzv.de

Anja Pasquay
Referentin Presse
Telefon: 030/726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
Internet: www.bdzv.de

Für den Verband Deutscher Zeitschriftenverleger

Norbert Rüdell
Leiter Presse- und Kommunikation
Telefon: 030/726298-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de

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