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BDZV-Präsident wirbt für "Magna Carta der Telekommunikation"
Zeitungskongress in Dresden mit mehr als 400 Teilnehmern eröffnet

Dresden (ots)

Für einen breit angelegten Diskurs über den Schutz der bürgerlichen Freiheiten, einschließlich der Pressefreiheit, plädierte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, vor mehr als 400 Teilnehmern bei der Eröffnung des BDZV-Zeitungskongresses heute in Dresden. Besorgt äußerte sich der BDZV-Präsident über die Ausspähpraxis der amerikanischen und britischen Geheimdienste. Es gehöre zur Würde des Menschen, sich in Freiheit auch über moderne Kommunikationsmittel mit anderen Menschen austauschen zu können. Für die journalistische Arbeit sei unabdingbar, dass Informanten geschützt bleiben. "Nur so kann die Presse ihre Wächterfunktion auch im digitalen Zeitalter in vollem Umfang erfüllen", sagte Heinen. In einer "Magna Carta der Telekommunikation" sollten globale, an den Freiheitsrechten orientierte Standards niedergeschrieben werden. Dies müsse eine Aufgabe der deutschen Politik nach der Bundestagswahl am 22. September sein. In dieser Magna Carta müsste auch die Sicherung der Netzneutralität verankert werden. Der diskriminierungsfreie Zugang zum Netz müsse zudem in Deutschland gesetzlich garantiert werden. Heinen warnte vor einer "Mehrklassengesellschaft etwa nach Größe oder Finanzkraft der Inhalteanbieter".

Zur Lage der Zeitungsbranche führte Heinen aus, dass der Wettbewerb im Medienmarkt - insbesondere im Werbemarkt - härter denn je sei. Umso beeindruckender sei es, dass die Zeitungen - gedruckt, auf stationären PCs, Tablets und Smartphones - mehr Menschen als je zuvor erreichten: 50 Millionen Männer und Frauen läsen täglich gedruckte Zeitung. Dazu kämen 30 Millionen Internetnutzer, die regelmäßig die Websites der Verlage besuchten. Zudem genieße das Medium in der breiten Bevölkerung das höchste Vertrauen. Die große Herausforderung für die Verlage sei die Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle für ihre digitalen Produkte.

Der Politik bescheinigte der BDZV-Präsident das Verständnis für den tiefgreifenden Transformationsprozess, in dem sich die Zeitungsbranche befinde. Als Belege dafür nannte er den Erhalt des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Zeitungen, die moderate Lockerung der Pressefusionskontrolle sowie die Stärkung des Presse-Grossos. Zudem sei das Leistungsschutzrecht für Presseverlage gesetzlich verankert worden. Damit sei dem "Selbstbestimmungsrecht der Verlage" zum Durchbruch verholfen worden. Dank dieses Gesetzes könne die Presse endlich selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen ihre ureigenen Inhalte von Suchmaschinen und Aggregatoren zu gewerblichen Zwecken verwendet werden dürfen.

Kritik übte Heinen an "den massiven Einschränkungen beim Direktmarketing", der anhaltenden Reglementierung von Werbung sowie der Privilegierung der Deutschen Post gegenüber den privaten Wettbewerbern, zu denen auch die Zeitungsverlage zählten.

Zu den laufenden Tarifverhandlungen für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen führte Heinen aus, dass es um den dringend notwendigen Umbau des bestehenden Tarifsystems gehe. In gemeinsamer Verantwortung müssten Zeitungsverleger und Gewerkschaften erreichen, dass sich die Arbeitswirklichkeit in den Redaktionen auch in den Tarifwerken widerspiegele. Zudem müsse der Flächentarifvertrag die unterschiedlichen Lebensbedingungen in den verschiedenen Regionen Deutschlands abbilden.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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