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Zeitungskongress 2001: Verleger fordern anderes Urhebervertragsgesetz / Kritik an geplantem Tabakwerbeverbot
Stasi-Unterlagengesetz: Aufklärungsarbeit der Medien darf nicht behindert werden

Berlin (ots)

Die Zeitungsverleger haben nachhaltig an die
Bundesregierung appelliert, den Entwurf für ein neues
Urhebervertragsgesetz unverzüglich zu ändern. Es müsse zu einem guten
Ergebnis für die Publizistik und für die Medien in Deutschland
kommen, sagte der Präsident des Bundesverbands Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, heute bei der Eröffnung des
Zeitungskongresses 2001 in Berlin in Anwesenheit von
Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin. Die Urheber müssten für
die Nutzung ihrer Werke leistungsgerecht vergütet werden, sagte
Heinen, doch dies sei nicht mit einem "globalen Prüfungsauftrag an
die Gerichte abzuhandeln". Wenn der Entwurf tatsächlich Gesetz würde,
hätten Individualverträge mit Autoren keinen Wert mehr. Die
vorgesehenen Regelungen widersprächen im Übrigen allen Bekenntnissen
der Bundesregierung zur Liberalisierung und Deregulierung auf dem
Arbeitsmarkt.
Kritisch setzte sich Heinen auch mit der Debatte um die Änderung
des Stasi-Unterlagengesetzes auseinander. Es mehrten sich die
Anzeichen dafür, dass die Einsichts- und Nutzungsmöglichkeiten der
Medien wie auch der Zeitgeschichtsschreibung eingeschränkt werden
sollten. Dies stehe im Widerspruch zur Aufgabe der Presse, in
Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten zu beschaffen,
Stellung zu beziehen und an der Meinungsbildung mitzuwirken. Heinen
wörtlich: "Die Medien brauchen die Möglichkeit, die DDR-Vergangenheit
aufzuklären und Erleichterung bei der journalistischen Recherche über
die Täter."
Die Kritik der Zeitungsverleger richtete sich auch nach Brüssel:
Gleich nachdem der Europäische Gerichtshof das Tabakwerbeverbot
aufgehoben hatte, habe die EU-Kommission einen neuen
Richtlinienentwurf vorgelegt, der die Tabakwerbung in Zeitungen und
Zeitschriften verbiete. Zugleich verlaute aus Brüssel, dass auch die
Werbung für Alkohol und Autos europaweit eingeschränkt werden sollte.
Wer eine solche Politik betreibe, misstraue der Freiheit der
Kommunikation, gefährde die Pressevielfalt und setze Hunderttausende
von Arbeitsplätzen aufs Spiel, so Heinen. Freie Medien seien auf
einen funktionierenden Werbemarkt angewiesen, für legal hergestellte
Produkte müsse auch legal geworben werden können. Hierbei setzten die
Zeitungsverleger auch weiterhin auf den Konsens mit der
Bundesregierung.
In seiner Eröffnungsrede ging der BDZV-Präsident außerdem auf die
Expansion der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender im Internet ein.
Internet-Dienste, so Heinen, gehörten nicht zum Aufgabenbereich
öffentlich-rechtlicher Programmanbieter. Allenfalls
Eins-zu-eins-Übertragungen von Programmen und begleitende
Informationen seien mit dem Rundfunkauftrag vereinbar. Hier dürfe es
nicht zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der privaten
Presse kommen. Auch einem Missbrauch der Rundfunkgebühren müsse
vorgebeugt werden. Gegebenenfalls müssten die Internet-Auftritte der
Öffentlich-rechtlichen auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit
überprüft werden.
Hans-Joachim Fuhrmann 
Telefon: 0228/81004-32; Fax: 0228/81004-34; 
E-Mail:  fuhrmann@bdzv.de
und
Anja Pasquay 
Telefon: 0228/81004-23; Fax: 0228/81004-34; 
E-Mail:  pasquay@bdzv.de

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