BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Bundestagsentscheidung zum Urhebervertragsgesetz
Zeitungsverleger
begrüßen Wegfall der Zwangsschlichtung
BDZV-Präsident Heinen:
Gesetz stärkt Position der Urheber
Berlin (ots)
Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das Urhebervertragsgesetz verabschiedet. Die Entscheidung des Parlaments ist nach Auffassung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) ein Sieg der Vernunft und berücksichtigt die Interessen von Verwertern und Urhebern gleichermaßen. "Das Allerwichtigste ist, dass die Rechts- und Planungssicherheit der Verlage mit diesem Gesetz gewährleistet bleibt", sagte der Präsident des BDZV, Helmut Heinen, heute in Berlin. Vor allem der Wegfall der ursprünglich vorgesehenen Zwangsschlichtung sei für die Zeitungsverlage von entscheidender Bedeutung. Zugleich hob Heinen hervor, dass mit dem neuen Gesetz auch die Rechte der Autoren gestärkt würden. Dazu hätten sich die Zeitungsverleger - wie die Medienwirtschaft insgesamt - auch von Anfang an bekannt. Wie gut und wirksam das Gesetz allerdings tatsächlich sei, müsse jetzt die Praxis zeigen, so Heinen.
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