BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
App "BR24" verstößt gegen Rundfunkstaatsvertrag
Bayerische Tageszeitungsverlage klagen gegen neues Nachrichtenportal
Berlin (ots)
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) unterstützt die gestern Abend von elf Zeitungsverlagen in Bayern eingereichte Klage gegen die News-App "BR24": "Dass Zeitungen erneut gerichtlich gegen Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgehen müssen, ist die Konsequenz aus deren rechtswidrigem Marktverhalten", sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff dazu heute in Berlin. Obendrein handele es sich bei der BR-App um keinen Einzelfall, die ARD behindere mit mehreren neuen, dem Rundfunkstaatsvertrag zuwiderlaufenden Angeboten gezielt die vielfältige Presselandschaft. "Dagegen müssen sich die Verlage gerichtlich zur Wehr setzen und darüber werden wir reden müssen, mit den Intendanten, aber auch mit der Politik in Deutschland und mit der EU-Kommission", sagte Wolff.
Der BDZV-Hauptgeschäftsführer kritisierte, dass trotz des laufenden Gerichtsverfahrens in Sachen Tagesschau-App und der für die Verlage positiven Entscheidung des Bundesgerichtshofs der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin textlastige Internet- und App-Angebote veröffentliche. Mit Hessenschau.de und BR-Klassik.de hätten die Landesrundfunkanstalten zusätzliche Portale entwickelt, in denen die umfangreichen Textbeiträge ohne Sendungsbezug gegenüber Video- und Audiobeiträgen deutlich überwögen und folglich mit dem Rundfunkstaatsvertrag unvereinbar seien. Die neue ARD-Videotext-App enthalte nur noch Text, keinen einzigen Video- oder Audiobeitrag. "Dies stellt ein vom Fernsehbildschirm losgelöstes, mobiles Informationsportal mit aktuellen Nachrichten, Sportergebnissen, Börsenkursen in reiner Textform dar, das rundfunk- und wettbewerbsrechtlich unzulässig ist", resümierte Wolff. Ein Sendungsbezug, den der Rundfunkstaatsvertrag für zulässige presseähnliche Internetangebote fordert, sei in dieser App an keiner Stelle ausgewiesen.
Eine neue Dimension des Verdrängungswettbewerbs zu Lasten der privaten Medienanbieter werde auch durch die Pläne für das zusätzliche Jugendangebot von ARD und ZDF eingeleitet. Das Angebot solle als vom Rundfunkprogramm losgelöstes Online-Portal ohne jeden Sendungsbezug umgesetzt und auf Drittplattformen vermarktet werden. Der BDZV wies darauf hin, dass die Forderung nach einem Sendungsbezug auf europarechtlichen Vorgaben beruht, um der Problematik einer wettbewerbsverzerrenden Quersubventionierung von Online-Angeboten durch den Rundfunk zu begegnen. Durch den Wegfall des Sendungsbezugs drohe eine weitere Ausdehnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Markt der privaten Medienanbieter.
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